KVR · Regel 2 von 38

Regel 2. Verantwortung und das Recht, von den Regeln abzuweichen

Zwei kurze Absätze, die schwerer wiegen als alle anderen. Erstens: die Regeln zu befolgen befreit nicht von der Verantwortung, wenn die übliche gute Seemannschaft oder die besonderen Umstände des Falles vernachlässigt wurden. Zweitens: bei der Auslegung und Anwendung der Regeln sind alle Navigations- und Kollisionsgefahren und alle besonderen Umstände zu berücksichtigen, einschließlich der Eigenschaften der Fahrzeuge selbst, die ein Abweichen von diesen Regeln nötig machen können, um unmittelbare Gefahr zu vermeiden.

Teil des Übereinkommens Allgemeines

Zwei kurze Absätze, die schwerer wiegen als alle anderen. Erstens: die Regeln zu befolgen befreit nicht von der Verantwortung, wenn die übliche gute Seemannschaft oder die besonderen Umstände des Falles vernachlässigt wurden. Zweitens: bei der Auslegung und Anwendung der Regeln sind alle Navigations- und Kollisionsgefahren und alle besonderen Umstände zu berücksichtigen, einschließlich der Eigenschaften der Fahrzeuge selbst, die ein Abweichen von diesen Regeln nötig machen können, um unmittelbare Gefahr zu vermeiden.

Auf See sieht das so aus

Du bist Kurshalter und musst Kurs und Fahrt beibehalten. Der andere dreht nicht und es bleiben dreißig Sekunden. Regel 2 sagt: Kurs halten «weil es so im Buch steht» und hineinfahren ist auch deine Schuld. Dreh dorthin, wo die Lage gerettet wird.

Wortlaut des Übereinkommens«Diese Regeln entbinden weder ein Fahrzeug noch dessen Eigentümer, Kapitän oder Besatzung von den Folgen einer Vernachlässigung dieser Regeln oder der Vernachlässigung von Vorsichtsmaßnahmen, die nach der gewöhnlichen Seemannspraxis oder durch die besonderen Umstände des Falles geboten sind.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Nothing in these Rules shall exonerate any vessel, or the owner, master or crew thereof, from the consequences of any neglect to comply with these Rules or of the neglect of any precaution which may be required by the ordinary practice of seamen, or by the special circumstances of the case.»

Prüfe dich

Wann erlauben die Regeln, von ihnen abzuweichen?

Wenn es nötig ist, um unmittelbare Gefahr zu vermeiden. Zugleich befreien sie niemanden, der die gute Seemannschaft vernachlässigt hat.

Regel 2 (a), (b).

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