Zwei Maschinenfahrzeuge auf kreuzenden Kursen. Wer weicht aus und wie?
Das Fahrzeug, das das andere an seiner Steuerbordseite hat. Es dreht nach Steuerbord und passiert hinter dem Heck: vor dem Bug durchzugehen ist verboten.
Regel 15.
Sieben Stapel: wer weicht aus, Lichter, Signalkörper, Schallsignale, Begriffe, Zahlen, Nebel und Fahrwasser. Karten zu Lichtern zeigen die Skizze, Karten zu Signalen spielen den Ton.
Je besser du eine Karte kennst, desto später kommt sie zurück: zehn Minuten, ein Tag, drei Tage, eine Woche, sechzehn Tage, fünfunddreißig Tage, neunzig Tage. Darin liegt der Sinn der Wiederholung in Abständen: jede Tatsache kommt kurz bevor du sie vergessen hättest, und das kostet viel weniger als das Regelwerk nochmals zu lesen.
Karten aus dem Lichterstapel zeichnen die Lichterführung aus drei Richtungen und fragen, wer das ist. Karten aus dem Stapel Signalkörper zeichnen Ball, Kegel, Rhombus oder Zylinder. Karten zu Schallsignalen spielen die Pfeife, damit du sie am Ohr erkennst. Der Fortschritt bleibt in deinem Browser, und nach dem Hinzufügen zum Startbildschirm läuft alles ohne Netz.
Erst lesen? Beginne mit den 38 Regeln in klarer Sprache, dann Lichter und Signalkörper und Schallsignale.
Der Trainer oben zeigt eine Karte nach der anderen. Unten steht die vollständige Liste zum Durchlesen oder Durchsuchen.
Das Fahrzeug, das das andere an seiner Steuerbordseite hat. Es dreht nach Steuerbord und passiert hinter dem Heck: vor dem Bug durchzugehen ist verboten.
Regel 15.
Rot heißt, du siehst seine Backbordseite: er kreuzt von rechts nach links vor deinem Bug. Du weichst aus: Fahrt wegnehmen und nach Steuerbord drehen.
Regel 15. Merksatz: rot heißt halten, grün heißt fahren.
Du siehst seine Steuerbordseite, also weicht er aus. Kurs und Fahrt halten, ihn aber beobachten: tut er nichts, handle selbst.
Regel 15 und 17.
Beide nach Steuerbord, um Backbord an Backbord zu passieren. Nicht eines von beiden, jedes.
Regel 14 (a).
Du siehst ihn vorn oder fast vorn und erkennst seine Topplichter in einer Linie und/oder beide Seitenlichter. Am Tag die entsprechende Ansicht.
Regel 14 (b). Bei Zweifel annehmen, dass die Lage besteht.
Der Überholende hält sich frei und bleibt gebunden, bis der Überholte endgültig vorbei und klar ist.
Regel 13. Diese Regel geht den Kreuzungsregeln vor.
Aus mehr als 22,5 Grad hinter querab: nachts siehst du nur sein Hecklicht und kein Seitenlicht.
Regel 13 (b).
Annehmen, dass es Überholen ist, und sich freihalten.
Regel 13 (c). Zweifel wird immer zur vorsichtigen Seite entschieden.
Manövrierunfähig, manövrierbehindert, beim Fischfang, Segelfahrzeug, Maschinenfahrzeug. Dazu: alle außer den ersten beiden behindern das tiefgangbehinderte Fahrzeug nicht.
Regel 18. Merksatz: kann nicht, will nicht, Fischer, Segel, Motor.
Das Fahrzeug mit dem Wind von Backbord.
Regel 12 (a) (i).
Das Fahrzeug in Luv weicht dem in Lee aus.
Regel 12 (a) (ii).
Du weichst ihm aus.
Regel 12 (a) (iii).
Kurs und Fahrt beibehalten. Sobald aber erkennbar ist, dass der andere nicht ausweicht, darf er manövrieren, und wenn der Zusammenstoß durch dessen Handeln allein nicht mehr zu vermeiden ist, muss er es.
Regel 17 (a), (b).
Nach Backbord, wenn das andere Fahrzeug an deiner Backbordseite ist.
Regel 17 (c).
Frühzeitig und durchgreifend, um gut klar zu bleiben: ein großes, deutliches Manöver, nicht eine Folge kleiner.
Regel 16 und 8 (b).
Die Regeln 9, 10 und 13 gehen vor. Im engen Fahrwasser und im Einbahnweg dürfen Segler und Fischer das große Schiff nicht behindern, und der Überholende weicht immer aus.
Einleitung der Regel 18.
Beide halten sich von allen Fahrzeugen frei und behindern sie nicht. Auf dem Wasser ist das Bodeneffektfahrzeug ein normales Maschinenfahrzeug.
Regel 18 (e), (f).
Als ob sie besteht, und du handelst. Das Zeichen: die Peilung des sich nähernden Fahrzeugs ändert sich nicht merklich.
Regel 7 (a), (d).
Groß genug, um sofort erkennbar zu sein, mit dem Auge oder im Radar. Eine Folge kleiner Änderungen ist verboten.
Regel 8 (b).
Frühzeitig handeln und genug Raum für seine sichere Durchfahrt lassen. Die Pflicht entfällt nicht, wenn schon Kollisionsgefahr besteht.
Regel 8 (f).
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug: rot, weiß, rot als Rundumlichter. Mit Fahrt dazu Topplichter, Seitenlichter und Hecklicht. Alle weichen ihm aus, außer einem manövrierunfähigen Fahrzeug.
Regel 27 (b).
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt: zwei rote Rundumlichter, Seitenlichter und Hecklicht. Keine Topplichter, und das ist der entscheidende Unterschied zum manövrierbehinderten Fahrzeug.
Regel 27 (a).
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug ohne Fahrt: nur zwei rote Rundumlichter. Am Tag zwei Bälle.
Regel 27 (a).
Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug: drei rote Rundumlichter zusammen mit den Lichtern eines Maschinenfahrzeugs. Am Tag ein Zylinder.
Regel 28.
Ein Fahrzeug bei der Schleppnetzfischerei: grün über weiß als Rundumlichter. Es hat Fahrt, daher Seitenlichter und Hecklicht.
Regel 26 (b).
Ein Fahrzeug bei anderer Fischerei als Schleppnetzfischerei: rot über weiß als Rundumlichter, Netze oder Leinen.
Regel 26 (c).
Ein Fischer mit Gerät weiter als 150 m: rot über weiß plus ein weißes Rundumlicht in Richtung des Geräts. Auf der anderen Seite vorbei.
Regel 26 (c) (ii).
Ein Lotsenfahrzeug im Lotsendienst: weiß über rot als Rundumlichter. Merksatz: white over red, pilot ahead.
Regel 29 (a).
Ein Fahrzeug beim Minenräumen: drei grüne Rundumlichter (eines am Vormasttop, zwei an den Rahnocken). Nicht näher als 1000 m herankommen.
Regel 27 (f).
Ein Fahrzeug vor Anker von 50 m und mehr: weißes Rundumlicht vorn und ein zweites, niedrigeres am Heck. Keine Seitenlichter, kein Hecklicht.
Regel 30 (a).
Ein Fahrzeug auf Grund: Ankerlichter plus zwei rote Rundumlichter. Am Tag drei Bälle.
Regel 30 (d).
Ein Schlepper mit Schleppzug bis 200 m: zwei Topplichter senkrecht und ein gelbes Schlepplicht über dem Hecklicht. Dahinter hängt ein Anhang an der Trosse, niemals dazwischen durchfahren.
Regel 24 (a).
Ein Schlepper mit Schleppzug über 200 m: drei Topplichter senkrecht, am Tag ein Rhombus.
Regel 24 (a) (i).
Ein Fahrzeug, das voraus schiebt oder seitlich gekoppelt schleppt: zwei Topplichter, Seitenlichter und Hecklicht, aber kein gelbes Schlepplicht.
Regel 24 (c).
Ein geschlepptes Fahrzeug: Seitenlichter und Hecklicht ohne Topplichter. Suche davor den Schlepper mit zwei Weiß in der Säule.
Regel 24 (e).
Ein Segelfahrzeug in Fahrt: nur Seitenlichter und Hecklicht, kein Topplicht.
Regel 25 (a).
Ein Segelfahrzeug mit den freiwilligen Lichtern: rot über grün als Rundumlichter am Top. Nicht verwechseln mit weiß über rot (Lotse) oder rot über weiß (Fischerei).
Regel 25 (c).
Ein Fahrzeug unter Segel mit laufender Maschine: Lichter eines Maschinenfahrzeugs und am Tag ein Kegel mit der Spitze nach unten.
Regel 25 (e).
Ein Maschinenfahrzeug unter 12 m: weißes Rundumlicht anstelle von Topp- und Hecklicht, plus Seitenlichter.
Regel 23 (d) (i).
Ein Maschinenfahrzeug von 50 m und mehr: zwei Topplichter in einer Linie (das hintere höher), Seitenlichter und Hecklicht.
Regel 23 (a).
Ein Luftkissenfahrzeug im Nichtverdrängungszustand: der normale Satz plus ein gelbes Rundum-Funkellicht.
Regel 23 (b).
Ein Bodeneffektfahrzeug beim Start, bei der Landung oder im Flug knapp über der Oberfläche: der normale Satz plus ein rotes Rundum-Funkellicht mit starker Lichtstärke.
Regel 23 (c).
Ein Bagger mit Hindernis: rot, weiß, rot plus zwei Rot auf der Hindernisseite und zwei Grün auf der freien Seite. Fahre dort, wo die Grün stehen.
Regel 27 (d).
Taucherarbeiten von einem kleinen Fahrzeug: rot, weiß, rot und eine starre Flagge «A». Menschen sind im Wasser, dicht mit Fahrt vorbei ist gefährlich.
Regel 27 (e).
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug vor Anker: rot, weiß, rot plus die Ankerlichter.
Regel 27 (b) (iv).
Ein Fahrzeug vor Anker unter 50 m: ein einziges weißes Rundumlicht an gut sichtbarer Stelle.
Regel 30 (b).
Schleppen, das die Manövrierfähigkeit stark einschränkt: die Schlepplichter plus rot, weiß, rot.
Regel 27 (c).
Du siehst das weiße Hecklicht (135 Grad) und alle Rundumlichter. Du siehst keine Topplichter (225 Grad nach vorn) und keine Seitenlichter (112,5 nach vorn).
Regel 21.
Entweder du stehst im Hecksektor eines Fahrzeugs in Fahrt (sein Hecklicht), oder es ist ein Fahrzeug vor Anker oder ein kleines Fahrzeug mit weißem Rundumlicht. Unterscheiden an der Bewegung und am zweiten weißen Licht.
Regel 21, 23 (d), 30.
Topplicht 225 Grad, Seitenlichter je 112,5, Hecklicht 135, Rundumlicht 360.
Regel 21. 225 plus 135 ergeben 360.
Ein Schlepplicht: das Fahrzeug schleppt an der Trosse.
Regel 21 (d) und 24 (a) (iv).
Lichter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, bei verminderter Sicht auch am Tag oder wenn es nötig ist. Signalkörper am Tag.
Regel 20.
Dazu kommen Seitenlichter und Hecklicht. Topplichter nicht, anders als beim manövrierbehinderten Fahrzeug.
Regel 27 (a) (iii) gegen 27 (b) (iii).
Nein. Ein Fahrzeug beim Fischfang führt nur die Lichter der Regel 26, in Fahrt wie vor Anker. Wer nicht fischt, darf sie nicht führen.
Regel 26 (a), (e).
Weiß über rot ist ein Lotsenfahrzeug. Rot über weiß ist Fischerei außer Schleppnetzfischerei. Die Reihenfolge ändert die Bedeutung völlig.
Regel 29 (a) und 26 (c).
Grün über weiß: Schleppnetzfischerei, es zieht Gerät. Rot über weiß: jede andere Fischerei.
Regel 26 (b), (c).
Ein Fahrzeug beim Fischfang: Schleppnetz oder jede andere Fischerei.
Regel 26 (b) (i), (c) (i).
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug: die Tagesentsprechung von rot, weiß, rot.
Regel 27 (b) (ii).
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug: die Tagesentsprechung von zwei roten Rundumlichtern.
Regel 27 (a) (ii).
Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug: die Tagesentsprechung von drei roten Rundumlichtern.
Regel 28.
Ein Fahrzeug auf Grund.
Regel 30 (d) (ii).
Ein Fahrzeug vor Anker.
Regel 30 (a) (i).
Das Fahrzeug fährt unter Segel mit laufender Maschine, ist also nach den Regeln ein Maschinenfahrzeug.
Regel 25 (e).
Sein Gerät liegt in dieser Richtung weiter als 150 Meter aus.
Regel 26 (c) (ii).
Die Länge des Schleppzuges überschreitet 200 Meter. Ihn zeigen Schlepper und Anhang.
Regel 24 (a) (v), (e) (iii).
Taucherarbeiten von einem Fahrzeug, das den vollen Satz Lichter und Signalkörper nicht zeigen kann.
Regel 27 (e) (ii).
Die Bälle zeigen die Seite mit dem Hindernis. Die Rhomben zeigen die Seite, auf der man passieren darf.
Regel 27 (d).
Ein Minenräumer (Bälle am Vormasttop und an den Rahnocken): nicht näher als 1000 m. Drei Bälle senkrecht übereinander würden auf Grund bedeuten.
Regel 27 (f) und 30 (d).
«Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord».
Regel 34 (a).
«Ich ändere meinen Kurs nach Backbord».
Regel 34 (a).
«Meine Propeller arbeiten rückwärts».
Regel 34 (a).
«Ich verstehe deine Absichten nicht» oder «ich bezweifle, dass du genug tust». Sofort gegeben, darf mit Funkeln begleitet werden.
Regel 34 (d). Kein Notsignal.
Nur im engen Fahrwasser oder in der Fahrrinne: «ich beabsichtige, Sie an Ihrer Steuerbordseite zu überholen». Zwei lange und zwei kurze heißt an der Backbordseite.
Regel 34 (c) (i).
Das überholte Fahrzeug im Fahrwasser: «einverstanden, überhole», und es ermöglicht dann das Vorbeifahren.
Regel 34 (c) (ii) und 9 (e) (i).
Ein Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser.
Regel 35 (a).
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, aber gestoppt, ohne Fahrt durchs Wasser.
Regel 35 (b).
Manövrierunfähig, manövrierbehindert, tiefgangbehindert, Segelfahrzeug, fischend, schleppend oder schiebend.
Regel 35 (c).
Ein geschlepptes Fahrzeug, bei mehreren das letzte, wenn Besatzung an Bord ist.
Regel 35 (e).
Vor Anker schnelles Läuten der Glocke etwa 5 Sekunden jede Minute (ab 100 m Glocke vorn, Gong hinten). Auf Grund dasselbe plus drei getrennte Schläge davor und danach.
Regel 35 (g), (h).
Ein langer Ton. Jedes Fahrzeug hinter der Krümmung in Hörweite muss mit einem langen Ton antworten.
Regel 9 (f) und 34 (e).
Kurz etwa 1 Sekunde, lang 4 bis 6 Sekunden.
Regel 32 (b), (c).
Ab 12 m eine Pfeife, ab 20 m zusätzlich eine Glocke, ab 100 m zusätzlich ein Gong. Unter 12 m irgendein Mittel für ein wirksames Schallsignal.
Regel 33.
Dauerton mit einem beliebigen Nebelsignalgerät. Dazu die Signale der Anlage IV: rote Fallschirmleuchtrakete, orangefarbener Rauch, SOS, «Mayday», Flaggen N und C.
Regel 37.
Ein Lotsenfahrzeug im Lotsendienst als Kennsignal.
Regel 35 (k).
Nicht vor Anker, nicht an Land festgemacht, nicht auf Grund. Ein treibendes Fahrzeug mit gestoppter Maschine ist auch in Fahrt.
Regel 3 (i).
Nur wenn eines vom anderen mit dem Auge zu sehen ist. Ein Radarecho ist das nicht, und dann gelten die Regeln 11 bis 18 nicht.
Regel 3 (k).
Das erste kann durch außergewöhnliche Umstände nicht manövrieren (Havarie). Das zweite kann es nicht wegen der Art seiner Arbeit: Kabel, Baggern, Versorgung in Fahrt, Flugbetrieb, Minenräumen, schwerer Schleppzug.
Regel 3 (f), (g).
Nur ein Maschinenfahrzeug, dessen Tiefgang im Verhältnis zu vorhandener Wassertiefe und Breite das Abweichen vom Kurs stark einschränkt.
Regel 3 (h).
Fischen mit Schleppangeln oder anderem Gerät, das die Manövrierfähigkeit nicht einschränkt.
Regel 3 (d).
Nebel, Dunst, Schneefall, starker Regen, Sandstürme und ähnliche Ursachen.
Regel 3 (l).
Wenn es nötig ist, um unmittelbare Gefahr zu vermeiden. Zugleich befreien sie niemanden, der die gute Seemannschaft vernachlässigt hat.
Regel 2 (a), (b).
Ein gelbes Licht mit den Eigenschaften des Hecklichts (135 Grad), geführt über dem Hecklicht des Schleppers.
Regel 21 (d).
Ein Licht, das in regelmäßigen Abständen mit 120 Funkel und mehr pro Minute funkelt.
Regel 21 (f).
Ein schiebendes und ein geschobenes Fahrzeug, starr verbunden. Sie führen die normalen Lichter eines Maschinenfahrzeugs nach Regel 23.
Regel 24 (b).
Der Streifen zwischen Küste und Verkehrstrennungsgebiet. Sie benutzen Fahrzeuge unter 20 m, Segelfahrzeuge, fischende Fahrzeuge und jedes Fahrzeug auf dem Weg zu einem Hafen, einer Anlage oder Lotsenstation innerhalb der Zone.
Regel 10 (d).
Ein Mehrzweckfahrzeug, das im Hauptbetriebszustand knapp über der Oberfläche fliegt und den Bodeneffekt nutzt. Beim Start, bei der Landung und im Flug hält es sich von allen Fahrzeugen frei; auf dem Wasser ist es ein Maschinenfahrzeug.
Regel 3 (m) und 18 (f).
Das ist die Grenze hinter querab, wo Seitenlichter und Topplicht enden. Dahinter bleibt nur das Hecklicht, und dort beginnt der Überholbereich.
Regel 21 (a), (b) und 13 (b).
Topplicht 6 sm; Seiten-, Heck-, Schlepp- und Rundumlichter 3 sm.
Regel 22 (a).
Topplicht 5 sm (3 sm unter 20 m), die übrigen 2 sm.
Regel 22 (b).
Topplicht 2 sm, Seitenlichter 1 sm, Heck-, Schlepp- und Rundumlichter 2 sm.
Regel 22 (c).
200 Meter, gemessen vom Heck des Schleppers bis zum hinteren Ende des Anhangs: drei Topplichter statt zwei und ein Rhombus.
Regel 24 (a).
Wenn das Gerät waagerecht weiter als 150 Meter ausliegt: weißes Rundumlicht oder Kegel mit der Spitze nach oben in diese Richtung.
Regel 26 (c) (ii).
Näher als 1000 Meter.
Regel 27 (f).
Zweites Topplicht ab 50 m. Decksbeleuchtung vor Anker bei Fahrzeugen über 100 m.
Regel 23 (a) (ii) und 30 (c).
Mit der Pfeife höchstens alle 2 Minuten. Die Ankerglocke höchstens jede Minute, etwa 5 Sekunden Läuten.
Regel 35.
Unter 12 m: von Regel 27 befreit, außer bei Taucherarbeiten. Unter 12 m auf Grund: von den zwei Rot und drei Bällen befreit. Unter 7 m vor Anker abseits von Fahrwassern: vom Ankerlicht befreit.
Regel 27 (g), 30 (e), (f).
Funkellicht 120 und mehr pro Minute. Ein Manöverfunkel etwa 1 Sekunde, etwa 1 Sekunde zwischen den Funkeln, mindestens 10 Sekunden zwischen den Signalen.
Regel 21 (f) und 34 (b).
Ab 25 Metern Breite zwei weitere weiße Rundumlichter an den Seiten. Bei mehr als 100 Metern Länge Lichter mit Abständen von nie mehr als 100 Metern.
Regel 24 (g).
Drehen nach Backbord bei einem Fahrzeug vor querab (außer beim Überholen). Ebenso Drehen auf ein Fahrzeug zu, das querab oder hinter querab steht.
Regel 19 (d).
Fahrt auf das Mindestmaß zurücknehmen, mit dem du Kurs halten kannst, nötigenfalls ganz stoppen und mit äußerster Vorsicht fahren, bis die Gefahr vorüber ist.
Regel 19 (e).
Ein Maschinenfahrzeug hält die Maschine für ein sofortiges Manöver bereit und fährt mit sicherer Geschwindigkeit.
Regel 19 (b).
An der äußeren Begrenzung, die an deiner Steuerbordseite liegt, so nah, wie es sicher und praktisch möglich ist.
Regel 9 (a).
Ein Fahrzeug unter 20 m, ein Segelfahrzeug und ein fischendes Fahrzeug. Ein Fischer darf kein Fahrzeug im Fahrwasser behindern.
Regel 9 (b), (c).
Nur im Einverständnis: der Überholende kündigt seine Absicht an, der andere stimmt zu und ermöglicht das Vorbeifahren. Das befreit ihn nicht von Regel 13.
Regel 9 (e).
Mit einem Kurs möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung und möglichst gar nicht.
Regel 10 (c).
Im engen Fahrwasser (wenn es vermeidbar ist) und im Verkehrstrennungsgebiet oder nahe seinen Enden.
Regel 9 (g) und 10 (g).
An den Enden. Von der Seite in möglichst kleinem Winkel zur Verkehrsrichtung.
Regel 10 (b) (iii).
Mindestens fünf kurze, schnelle Töne geben: das Zweifelssignal der Regel 34 (d).
Regel 9 (d) und 34 (d).