Ein kurzer Ton dauert etwa eine Sekunde, ein langer Ton vier bis sechs. Genau dieser Unterschied trennt «ich drehe nach Steuerbord» von «ich nähere mich einer blinden Krümmung». Drücke in einer Zeile auf Anhören und du hörst die echte Länge in drei Tonhöhen: tief 70 bis 200 Hz für Fahrzeuge ab 200 Meter, mittel 130 bis 350 Hz und hoch 250 bis 700 Hz für kleine Fahrzeuge.
Die Seite bringt die Manöver- und Warnsignale der Regel 34 (auch die mindestens fünf kurzen, schnellen Töne als Zweifelssignal), die Nebelsignale der Regel 35 in Abständen von höchstens zwei Minuten, Glocke und Gong vor Anker und auf Grund, die Ausrüstung nach Regel 33 und die Notsignale der Regel 37.
Den Regeltext liest du auf der Regelseite, wer welche Lichter führt steht auf der Seite Lichterführung, und mit den Lernkarten übst du die Signale nach Gehör.
Der Ton wird im Browser nach Anlage III der KVR erzeugt: ein kurzer Ton dauert etwa 1 Sekunde, ein langer 4 bis 6, lange Signale dauern also wirklich so lange. Es wird nichts heruntergeladen; Lautsprecher oder Kopfhörer nötig.
Manöver- und Warnsignale · Regel 34
Nebel · Regel 35 · Abstände höchstens 2 Minuten
Ausrüstung und Notsignale · Regeln 32, 33, 36, 37
Alle 38 Regeln, jede auf eigener Seite
- Regel 1 Wo die Regeln gelten
- Regel 2 Verantwortung und das Recht, von den Regeln abzuweichen
- Regel 3 Wer hier wie heißt
- Regel 4 Dieser Abschnitt gilt bei jeder Sicht
- Regel 5 Ausguck
- Regel 6 Sichere Geschwindigkeit
- Regel 7 Gefahr eines Zusammenstoßes
- Regel 8 So manövrieren, dass man dich versteht
- Regel 9 Enge Fahrwasser
- Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete
- Regel 11 Wann dieser Abschnitt gilt
- Regel 12 Segelfahrzeug gegen Segelfahrzeug
- Regel 13 Überholen
- Regel 14 Entgegengesetzte Kurse
- Regel 15 Kreuzende Kurse
- Regel 16 Maßnahmen des Ausweichpflichtigen
- Regel 17 Maßnahmen des Kurshalters
- Regel 18 Ausweichordnung: wer wem
- Regel 19 Verhalten bei verminderter Sicht
- Regel 20 Wann was geführt wird
- Regel 21 Welche Lichter es gibt
- Regel 22 Auf welche Entfernung die Lichter sichtbar sein müssen
- Regel 23 Lichter eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt
- Regel 24 Schleppen und Schieben
- Regel 25 Segelfahrzeuge und Ruderboote
- Regel 26 Fischereifahrzeuge
- Regel 27 Manövrierunfähig, manövrierbehindert, Taucher, Minenräumer
- Regel 28 Tiefgangbehindertes Fahrzeug
- Regel 29 Lotsenfahrzeuge
- Regel 30 Vor Anker und auf Grund
- Regel 31 Wasserflugzeuge und Bodeneffektfahrzeuge
- Regel 32 Was kurz und was lang ist
- Regel 33 Welche Ausrüstung an Bord sein muss
- Regel 34 Manöver- und Warnsignale
- Regel 35 Schallsignale bei Nebel
- Regel 36 Signale zur Aufmerksamkeitserregung
- Regel 37 Notsignale
- Regel 38 Wer eine Frist bekam und wie lange
Begriffe der Schallsignale: wie jeder Ton heißt
Die Regeln 32 bis 35 benennen die Töne und legen ihre Länge fest. Mit diesen Wörtern ist die Liste oben beschriftet.
PfeifeSchiffshorn, Typhon
Jede Schallsignalanlage, die die vorgeschriebenen Töne geben kann und Anlage III entspricht. Die Tonhöhe hängt von der Länge ab: 70-200 Hz ab 200 m, 130-350 Hz bei 75-200 m, 250-700 Hz unter 20 m.
Kurzer Tonkurzer Pfeifton
Ein Ton von etwa einer Sekunde. Ein, zwei oder drei kurze Töne sind die Manöversignale der Regel 34: Ich drehe nach Steuerbord, ich drehe nach Backbord, meine Maschine geht rückwärts.
Langer Tonlang gezogener Ton
Ein Ton von vier bis sechs Sekunden. Ein langer Ton alle zwei Minuten kommt von einem Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser bei Nebel, und derselbe Ton warnt vor einer unübersichtlichen Krümmung.
ManöversignaleSignale nach Regel 34
In Sicht voneinander von einem fahrenden Maschinenfahrzeug gegeben: ein kurzer nach Steuerbord, zwei kurze nach Backbord, drei kurze für Maschine rückwärts. Sie dürfen durch weiße Lichtsignale im gleichen Rhythmus begleitet werden.
Zweifelssignalfünf kurze Töne
Mindestens fünf kurze, schnell aufeinanderfolgende Töne: «Ich verstehe Ihre Absicht nicht» oder «Ich zweifle, dass Sie genug zum Ausweichen tun». Darf von fünf oder mehr schnellen Lichtsignalen begleitet werden.
KrümmungssignalSignal an unübersichtlicher Stelle
Ein langer Ton beim Annähern an eine Krümmung oder eine Stelle, hinter der andere Fahrzeuge verdeckt sein können. Wer ihn jenseits der Krümmung hört, antwortet mit einem langen Ton.
NebelsignaleSignale bei verminderter Sicht
In oder nahe einem Gebiet verminderter Sicht, bei Tag und bei Nacht, in Abständen von höchstens zwei Minuten: ein langer mit Fahrt, zwei lange ohne Fahrt, ein langer und zwei kurze für die besonderen Gruppen der Regel 35 (c).
Glocke und GongAnkersignale
Ein Fahrzeug ab 20 m führt eine Glocke, ab 100 m zusätzlich einen Gong. Vor Anker im Nebel: etwa 5 Sekunden schnelles Läuten der Glocke jede Minute, über 100 m folgt der Gong im achteren Teil. Aufgrundgeraten: drei getrennte Schläge vor und nach dem Läuten.