KVR 1972 · Regeln 1-38 · Ausweichregeln

KVR: alle 38 Kollisionsverhütungsregeln in klarer Sprache

Die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, erzählt wie auf der Brücke erklärt: wer ausweicht, was im Nebel gilt und was Ausguck wirklich heißt.

Hier stehen alle 38 KVR-Regeln von 1 bis 38 in klarer Sprache, und neben jeder Erklärung die Formulierung der Regel selbst. Zu jeder Regel gehört ein Beispiel von See: was du siehst, was du tust und was passiert, wenn du es falsch machst.

Du suchst etwas Bestimmtes? Die Lichterführung und die Signalkörper aus Teil C sind aus drei Richtungen gezeichnet auf der Seite Lichter und Signalkörper, die Schallsignale aus Teil D lassen sich auf der Seite Schallsignale anhören, und 118 Lernkarten wiederholen denselben Stoff mit Abständen.

Am häufigsten gefragt: Regel 5 Ausguck, Regel 6 sichere Geschwindigkeit, Regel 13 Überholen, Regel 14 entgegengesetzte Kurse, Regel 15 kreuzende Kurse, Regel 18 Ausweichordnung, Regel 19 verminderte Sicht.

Regelverzeichnis
Teil A · Regeln 1-3

Allgemeines

Wo diese Regeln gelten, wer für Verstöße haftet und wie jeder Fahrzeugtyp heißt.

Regel 1 Wo die Regeln gelten

Die Regeln gelten auf hoher See und in allen damit verbundenen Gewässern, die von Seeschiffen befahren werden können. Behörden dürfen für Reeden, Häfen, Flüsse und Seen Sonderregeln erlassen, diese müssen den KVR aber so genau wie möglich entsprechen. Kriegsschiffe, Fahrzeuge im Geleit und Fischereiflotten dürfen zusätzliche Lichter und Signale führen, sofern sie nicht mit den vorgeschriebenen verwechselt werden können.

Auf See sieht das so aus

Auf einem Fluss gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Sobald du draußen bist, gelten die KVR. Siehst du an einem Kriegsschiff eine unbekannte Lichterkombination, ist das ein erlaubtes nationales Signal, das aber bewusst nicht wie «manövrierunfähig» aussehen darf.

Wortlaut des Übereinkommens«Diese Regeln gelten für alle Fahrzeuge auf Hoher See und auf allen mit ihr zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«These Rules shall apply to all vessels upon the high seas and in all waters connected therewith navigable by seagoing vessels.»

Regel 1. Wo die Regeln gelten

Regel 2 Verantwortung und das Recht, von den Regeln abzuweichen

Zwei kurze Absätze, die schwerer wiegen als alle anderen. Erstens: die Regeln zu befolgen befreit nicht von der Verantwortung, wenn die übliche gute Seemannschaft oder die besonderen Umstände des Falles vernachlässigt wurden. Zweitens: bei der Auslegung und Anwendung der Regeln sind alle Navigations- und Kollisionsgefahren und alle besonderen Umstände zu berücksichtigen, einschließlich der Eigenschaften der Fahrzeuge selbst, die ein Abweichen von diesen Regeln nötig machen können, um unmittelbare Gefahr zu vermeiden.

Auf See sieht das so aus

Du bist Kurshalter und musst Kurs und Fahrt beibehalten. Der andere dreht nicht und es bleiben dreißig Sekunden. Regel 2 sagt: Kurs halten «weil es so im Buch steht» und hineinfahren ist auch deine Schuld. Dreh dorthin, wo die Lage gerettet wird.

Wortlaut des Übereinkommens«Diese Regeln entbinden weder ein Fahrzeug noch dessen Eigentümer, Kapitän oder Besatzung von den Folgen einer Vernachlässigung dieser Regeln oder der Vernachlässigung von Vorsichtsmaßnahmen, die nach der gewöhnlichen Seemannspraxis oder durch die besonderen Umstände des Falles geboten sind.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Nothing in these Rules shall exonerate any vessel, or the owner, master or crew thereof, from the consequences of any neglect to comply with these Rules or of the neglect of any precaution which may be required by the ordinary practice of seamen, or by the special circumstances of the case.»

Regel 2. Verantwortung und das Recht, von den Regeln abzuweichen

Regel 3 Wer hier wie heißt

Die Begriffe entscheiden, wer ausweicht. Am häufigsten werden zwei ähnliche Begriffe verwechselt:

  • Manövrierunfähig: durch außergewöhnliche Umstände kann das Fahrzeug nicht so manövrieren, wie die Regeln es verlangen. Das ist eine Havarie.
  • Manövrierbehindert: kann nicht manövrieren wegen der Art seiner Arbeit. Kabel- oder Rohrleitungsarbeiten, Baggerarbeiten, Vermessung, Versorgung in Fahrt, Flugbetrieb, Minenräumen, ein Schleppzug, der das Abweichen stark einschränkt.
  • Tiefgangbehindert: nur ein Maschinenfahrzeug, dessen Tiefgang im Verhältnis zu vorhandener Wassertiefe und Breite des Fahrwassers das Abweichen vom Kurs stark einschränkt.
  • In Fahrt: nicht vor Anker, nicht an Land festgemacht, nicht auf Grund. Achtung: in Fahrt heißt nicht in Bewegung, ein treibendes Fahrzeug ist auch in Fahrt.
  • Beim Fischfang: nur wenn das Gerät die Manövrierfähigkeit einschränkt. Schleppangeln zählt nicht.
  • In Sicht voneinander: nur wenn eines vom anderen mit dem Auge zu sehen ist. Ein Radarecho ist nicht in Sicht.
  • Verminderte Sicht: Nebel, Dunst, Schneefall, starker Regen, Sandstürme und ähnliche Ursachen.
Auf See sieht das so aus

Ein tief beladener Tanker im gebaggerten Fahrwasser ist tiefgangbehindert, nicht manövrierbehindert. Ein arbeitender Bagger ist manövrierbehindert. Ein Fahrzeug mit klemmendem Ruder ist manövrierunfähig. Drei verschiedene Lichtersätze. Die ersten beiden haben einen Platz in der Ausweichordnung der Regel 18, dem tiefgangbehinderten Fahrzeug dürfen die anderen dagegen nur die sichere Durchfahrt nicht behindern.

Wortlaut des Übereinkommens«Der Ausdruck “in Fahrt” bedeutet, dass ein Fahrzeug nicht vor Anker liegt, an Land festgemacht ist oder auf Grund sitzt.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«The term „underway“ means that a vessel is not at anchor, or made fast to the shore, or aground.»

Regel 3. Wer hier wie heißt

Teil B, Abschnitt I · Regeln 4-10

Immer: bei klarem Wetter und im Nebel

Diese sieben Regeln gelten bei jeder Sicht, ob du den anderen siehst oder nur hörst.

Regel 4 Dieser Abschnitt gilt bei jeder Sicht

Eine Zeile: die Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen.

Auf See sieht das so aus

Nebel hebt die Pflicht zum Ausguck und zur sicheren Fahrt nicht auf, er verschärft sie.

Wortlaut des Übereinkommens«Die Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Rules in this Section apply in any condition of visibility».

Regel 4. Dieser Abschnitt gilt bei jeder Sicht

Regel 5 Ausguck

Ständig durch Sehen, Hören und alle verfügbaren Mittel Ausguck halten, um die Lage und die Gefahr eines Zusammenstoßes voll zu erfassen. Radar und AIS ersetzen keine Augen am Fenster, sie kommen dazu.

Auf See sieht das so aus

Ein Wachoffizier, der nur auf das Radarbild starrte, sah die kleine Segelyacht ohne Radarreflektor nebenan nicht. Das verstößt gegen Regel 5, die in Kollisionsuntersuchungen am häufigsten genannte Regel.

Wortlaut des Übereinkommens«Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere den gegebenen Umständen und Bedingungen angepasste verfügbare Mittel gehörig Ausguck halten, um die Lage und die Gefahr eines Zusammenstoßes vollständig beurteilen zu können.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Every vessel shall at all times maintain a proper look-out by sight and hearing as well as by all available means appropriate in the prevailing circumstances and conditions so as to make a full appraisal of the situation and the risk of collision.»

Regel 5. Ausguck

Regel 6 Sichere Geschwindigkeit

Sichere Geschwindigkeit ist die, bei der du rechtzeitig wirksam handeln und innerhalb einer den Umständen angemessenen Entfernung stoppen kannst. Das ist keine Zahl aus einer Tabelle, sondern ein Schluss aus den Bedingungen.

  • Für alle Fahrzeuge: Sichtverhältnisse, Verkehrsdichte einschließlich Ansammlungen von Fischereifahrzeugen, Manövrierfähigkeit und Stoppstrecke, nachts der Hintergrund der Landlichter und die Rückstrahlung der eigenen Lichter, Wind, Seegang und Strömung, Nähe von Navigationsgefahren, Tiefgang im Verhältnis zur Wassertiefe.
  • Für Fahrzeuge mit Radar zusätzlich: Eigenschaften und Grenzen des Geräts, gewählter Entfernungsbereich, Einfluss von Seegang und Wetter auf die Erfassung, die Möglichkeit, dass kleine Fahrzeuge und Eis nicht erfasst werden, sowie Anzahl, Position und Bewegung der Echos.
Auf See sieht das so aus

Im Nebel mit 300 Metern Sicht ist volle Fahrt für jedes Schiff unsicher: ein großes Fahrzeug stoppt erst nach Kilometern. Sichere Geschwindigkeit ist hier die, mit der du innerhalb der Sichtweite stoppst.

Wortlaut des Übereinkommens«Jedes Fahrzeug muss jederzeit mit sicherer Geschwindigkeit fahren, so dass es geeignete und wirksame Maßnahmen zur Vermeidung eines Zusammenstoßes treffen und innerhalb einer den gegebenen Umständen angemessenen Entfernung zum Stillstand kommen kann.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Every vessel shall at all times proceed at a safe speed so that she can take proper and effective action to avoid collision and be stopped within a distance appropriate to the prevailing circumstances and conditions.»

Regel 6. Sichere Geschwindigkeit

Regel 7 Gefahr eines Zusammenstoßes

Die Grundregel des Zweifels: bei Zweifel gilt die Gefahr als vorhanden. Ermittelt wird sie mit allen verfügbaren Mitteln, nicht nach Gefühl.

  • Ändert sich die Kompasspeilung eines sich nähernden Fahrzeugs nicht merklich, besteht Gefahr eines Zusammenstoßes.
  • Die Gefahr kann auch bei merklich wandernder Peilung bestehen: bei einem sehr großen Fahrzeug, bei einem Schleppzug oder wenn man auf kurze Entfernung aufeinander zugeht.
  • Radar richtig nutzen, wenn es vorhanden und in Betrieb ist: große Entfernungsbereiche zur Früherkennung, Radarplotten oder gleichwertige systematische Beobachtung.
  • Aus unzureichenden Angaben keine Annahmen ableiten, besonders nicht aus unzureichenden Radarangaben.
Auf See sieht das so aus

Ein Licht steht genau 40 Grad an deiner Steuerbordseite und hat sich in fünf Minuten nicht bewegt, es ist nur größer geworden. Die Peilung bleibt konstant, ihr steuert also auf denselben Punkt Wasser zu. Handle jetzt.

Wortlaut des Übereinkommens«Im Zweifelsfall ist anzunehmen, dass die Möglichkeit eines Zusammenstoßes besteht.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«If there is any doubt such risk shall be deemed to exist.»

Regel 7. Gefahr eines Zusammenstoßes

Regel 8 So manövrieren, dass man dich versteht

Das Manöver muss entschlossen, rechtzeitig und nach guter Seemannschaft erfolgen, soweit die Umstände es zulassen. Eine Folge kleiner Änderungen ist zu vermeiden, gerade weil sie niemand sieht, weder mit dem Auge noch im Radar.

  • Jede Kurs- oder Fahrtänderung muss groß genug sein, damit der andere sie sofort erkennt. Eine Folge kleiner Änderungen ist ein klassischer Fehler.
  • Ist genug Raum vorhanden, ist meist eine große, früh gefahrene Kursänderung am wirksamsten.
  • Das Manöver muss zu einem Passieren in sicherem Abstand führen, und seine Wirkung ist zu überwachen, bis das andere Fahrzeug endgültig vorbei und klar ist.
  • Du darfst und sollst Fahrt wegnehmen, stoppen oder rückwärts gehen, wenn das sicherer ist oder du Zeit zur Beurteilung brauchst.
  • «Nicht behindern» heißt frühzeitig handeln und genug Raum lassen, damit der andere sicher passieren kann, nicht im letzten Moment ausweichen. Die Pflicht entfällt nicht, wenn schon Kollisionsgefahr besteht.
Auf See sieht das so aus

Im Begegnungsfall ist eine Kursänderung von 5 Grad für den anderen unsichtbar und die Annäherung geht weiter. Eine Änderung von 25 oder 30 Grad, drei Seemeilen vorher gefahren, liest man sofort, mit dem Auge und im Radar. Das ist ein entschlossenes Manöver.

Wortlaut des Übereinkommens«Jede Änderung des Kurses oder der Geschwindigkeit zur Vermeidung eines Zusammenstoßes muss, sofern die Umstände es zulassen, so groß sein, dass sie von einem anderen Fahrzeug, das sie optisch oder mit Radar beobachtet, ohne weiteres wahrgenommen werden kann; eine Folge kleiner Kurs- oder Geschwindigkeitsänderungen ist zu vermeiden.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Any alteration of course and/or speed to avoid collision shall, if the circumstances of the case admit, be large enough to be readily apparent to another vessel observing visually or by radar; a succession of small alterations of course and/or speed should be avoided.»

Regel 8. So manövrieren, dass man dich versteht

Regel 9 Enge Fahrwasser

Im engen Fahrwasser oder in der Fahrrinne halte dich an die Steuerbordseite, so nah an der äußeren Begrenzung, wie es sicher und praktisch möglich ist.

  • Ein Fahrzeug unter 20 m und ein Segelfahrzeug dürfen die Durchfahrt eines Fahrzeugs nicht behindern, das nur innerhalb des engen Fahrwassers sicher fahren kann.
  • Ein fischendes Fahrzeug darf die Durchfahrt keines anderen Fahrzeugs behindern, das innerhalb des engen Fahrwassers oder der Fahrrinne fährt.
  • Kreuze das Fahrwasser nicht, wenn du damit ein Fahrzeug behinderst, das nur darin fahren kann. Es darf fünf kurze Töne geben, wenn es an deinen Absichten zweifelt.
  • Überholen im Fahrwasser: ist das Überholen nur möglich, wenn das überholte Fahrzeug etwas tut, um sicheres Passieren zu ermöglichen, muss der Überholende seine Absicht ankündigen und der andere zustimmen und Platz machen. Diese Zustimmung befreit nicht von Regel 13.
  • Bei Annäherung an eine Krümmung, wo andere Fahrzeuge verdeckt sind: ein langer Ton und besondere Aufmerksamkeit.
  • Ankern im engen Fahrwasser ist zu vermeiden.
Auf See sieht das so aus

Ein Containerschiff im Kanal kann die gebaggerte Rinne nicht verlassen. Deine 12-Meter-Yacht darf dort sein, darf es aber nicht behindern: rangehen und vorbeilassen.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein Fahrzeug, das in einer engen Rinne oder einem Fahrwasser fährt, muss sich so nahe am äußeren Rand der Rinne oder des Fahrwassers an seiner Steuerbordseite halten, wie dies ohne Gefahr möglich ist.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A vessel proceeding along the course of a narrow channel or fairway shall keep as near to the outer limit of the channel or fairway which lies on her starboard side as is safe and practicable.»

Regel 9. Enge Fahrwasser

Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete

Das sind die Fahrspuren des Meeres vor Häfen und in Meerengen. Dort fährt man im richtigen Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung und hält sich von der Trennlinie oder Trennzone frei.

  • Ein- und ausfahren an den Enden. Von der Seite in möglichst kleinem Winkel zur Verkehrsrichtung.
  • Das Kreuzen der Einbahnwege ist zu vermeiden. Musst du kreuzen, dann mit einem Kurs möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung: so verlässt du den Weg am schnellsten und deine Ansicht ist für alle klar.
  • Die Küstenverkehrszone nicht benutzen, wenn der Einbahnweg sicher benutzbar ist. Ausnahmen: Fahrzeuge unter 20 m, Segelfahrzeuge, fischende Fahrzeuge sowie Fahrzeuge auf dem Weg zu einem Hafen, einer Offshore-Anlage oder Lotsenstation innerhalb der Zone.
  • Ein fischendes Fahrzeug darf kein Fahrzeug im Einbahnweg behindern. Ein Fahrzeug unter 20 m und ein Segelfahrzeug dürfen kein Maschinenfahrzeug im Einbahnweg behindern.
  • Ankern im Trennungsgebiet und nahe den Enden vermeiden. Wer das Gebiet nicht benutzt, hält weit Abstand.
Auf See sieht das so aus

Den Doverpass diagonal zu queren, um Weg zu sparen, ist ein Verstoß. Der Kurs wird rechtwinklig zum Verkehr gelegt, auch wenn der Strom dich versetzt.

Wortlaut des Übereinkommens«…wenn es gezwungen ist, einen Verkehrsweg zu queren, muss es dies möglichst mit einem rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung tun.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«…if obliged to cross a traffic lane shall do so on a heading as nearly as practicable at right angles to the general direction of traffic flow.»

Regel 10. Verkehrstrennungsgebiete

Teil B, Abschnitt II · Regeln 11-18

Wenn ihr einander sehen könnt

Diese Regeln greifen nur in Sicht voneinander. Ein Ziel, das du nur im Radar hast, fällt unter Abschnitt III.

Regel 11 Wann dieser Abschnitt gilt

Nur wenn Fahrzeuge in Sicht voneinander sind, also eines vom anderen wirklich zu sehen ist.

Auf See sieht das so aus

Im Nebel hast du ein Echo auf zwei Seemeilen. Die Regeln 12 bis 18 gelten für euch noch nicht: es gilt Regel 19.

Wortlaut des Übereinkommens«Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Rules in this Section apply to vessels in sight of one another».

Regel 11. Wann dieser Abschnitt gilt

Regel 12 Segelfahrzeug gegen Segelfahrzeug

Drei Fälle, in dieser Reihenfolge geprüft:

  • Verschiedene Bugs: das Fahrzeug mit dem Wind von Backbord weicht aus.
  • Gleicher Bug: das Fahrzeug in Luv weicht dem Fahrzeug in Lee aus.
  • Mit Wind von Backbord und einem Fahrzeug in Luv, dessen Bug du nicht bestimmen kannst: du weichst aus.
  • Luvseite ist die Seite, die dem Großsegel gegenüberliegt, bei Rahtakelung die Seite gegenüber dem größten Schratsegel.
Auf See sieht das so aus

Du hast den Wind von Steuerbord, er von Backbord. Er weicht aus. Haben beide den Wind von Steuerbord, weicht der aus, der höher am Wind liegt: für ihn ist Abfallen leichter.

Wortlaut des Übereinkommens«Wenn beide den Wind von verschiedenen Seiten haben, muss dasjenige ausweichen, das den Wind von Backbord hat.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«When each has the wind on a different side, the vessel which has the wind on the port side shall keep out of the way of the other.»

Regel 12. Segelfahrzeug gegen Segelfahrzeug

Regel 13 Überholen

Der Überholende hält sich immer frei vom Weg des Überholten, und diese Regel geht den Kreuzungsregeln vor. Überholen ist geometrisch bestimmt: du kommst aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad hinter der Querab-Richtung, das heißt, nachts siehst du nur sein Hecklicht und kein Seitenlicht.

  • Zweifelst du, ob du überholst, nimm an, dass du es tust, und halte dich frei.
  • Keine späteren Änderungen der Peilung machen dich zum kreuzenden Fahrzeug oder befreien dich, bis der Überholte endgültig vorbei und klar ist.
Auf See sieht das so aus

Nachts siehst du vorn an Steuerbord nur ein weißes Hecklicht und kein Seitenlicht. Du bist in seinem Hecksektor und du bist der Überholende: die ganze Pflicht liegt bei dir, auch wenn er «an deiner Steuerbordseite» steht.

Wortlaut des Übereinkommens«…jedes überholende Fahrzeug muss dem Fahrzeug, das überholt wird, ausweichen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«…any vessel overtaking another shall keep out of the way of the vessel being overtaken.»

Regel 13. Überholen

Regel 14 Entgegengesetzte Kurse

Zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen: jedes dreht nach Steuerbord, damit sie Backbord an Backbord passieren. Nicht eines von beiden, jedes.

  • Die Lage besteht, wenn du ihn vorn oder fast vorn siehst und nachts seine Topplichter in einer Linie und/oder beide Seitenlichter erkennst.
  • Zweifelst du, ob diese Lage besteht, nimm an, dass sie besteht, und dreh nach Steuerbord.
Auf See sieht das so aus

Nachts siehst du ein rotes und ein grünes Seitenlicht gleichzeitig, dazwischen weiße Lichter in einer Linie. Er zeigt dir den Bug. Beide nach Steuerbord, und ihr passiert Backbord an Backbord.

Wortlaut des Übereinkommens«…jedes muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern, so dass sie einander an Backbordseite passieren.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«…each shall alter her course to starboard so that each shall pass on the port side of the other.»

Regel 14. Entgegengesetzte Kurse

Regel 15 Kreuzende Kurse

Zwei Maschinenfahrzeuge auf kreuzenden Kursen: das Fahrzeug, das das andere an seiner Steuerbordseite hat, weicht aus und vermeidet, soweit die Umstände es zulassen, vor dem Bug des anderen zu kreuzen, dreht also nach Steuerbord und passiert hinter seinem Heck.

Auf See sieht das so aus

Nachts siehst du an Steuerbord ein rotes Seitenlicht: du siehst seine Backbordseite, er kreuzt von rechts nach links vor deinem Bug. Rot heißt anhalten, du weichst aus. Siehst du grün, siehst du seine Steuerbordseite, er weicht aus und du hältst Kurs und Fahrt.

Wortlaut des Übereinkommens«…dasjenige Fahrzeug, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat, muss ausweichen und vermeiden, wenn die Umstände es zulassen, den Kurs des anderen vor dessen Bug zu kreuzen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«…the vessel which has the other on her own starboard side shall keep out of the way and shall, if the circumstances of the case admit, avoid crossing ahead of the other vessel.»

Regel 15. Kreuzende Kurse

Regel 16 Maßnahmen des Ausweichpflichtigen

Frühzeitig und durchgreifend, um gut klar zu bleiben. Nicht «ein bisschen, dann sehen wir».

Auf See sieht das so aus

Wenn du einem von Steuerbord kreuzenden Fahrzeug ausweichst: Fahrt wegnehmen und zwei bis drei Seemeilen vorher nach Steuerbord drehen, nicht erst auf drei Kabellängen.

Wortlaut des Übereinkommens«Jedes ausweichpflichtige Fahrzeug muss möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Every vessel which is directed to keep out of the way of another vessel shall, so far as possible, take early and substantial action to keep well clear.»

Regel 16. Maßnahmen des Ausweichpflichtigen

Regel 17 Maßnahmen des Kurshalters

Kurs und Fahrt beibehalten, damit dein Verhalten vorhersehbar bleibt. Das ist aber keine Pflicht, in die Kollision zu fahren:

  • Sobald erkennbar ist, dass der Ausweichpflichtige nichts Angemessenes tut, darfst du selbst manövrieren.
  • Bist du so nah, dass der Zusammenstoß durch sein Handeln allein nicht mehr zu vermeiden ist, musst du das tun, was am besten hilft.
  • Bei kreuzenden Kursen darf ein Maschinenfahrzeug, das selbst handelt, soweit die Umstände es zulassen nicht nach Backbord drehen, wenn das andere Maschinenfahrzeug an seiner Backbordseite ist.
  • Diese Regel befreit den Ausweichpflichtigen nicht von seiner Pflicht.
Auf See sieht das so aus

Du hältst Kurs, er steht an Steuerbord und dreht nicht. Auf zwei Seemeilen gibst du fünf kurze Töne. Auf einer Seemeile nimmst du Fahrt weg und drehst selbst nach Steuerbord: nach Backbord darfst du nicht, dort ist er.

Wortlaut des Übereinkommens«…sobald erkennbar wird, dass das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht die nach diesen Regeln erforderlichen Maßnahmen trifft, darf das andere Fahrzeug allein durch ein Manöver den Zusammenstoß zu vermeiden suchen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«…when it becomes apparent to her that the vessel required to keep out of the way is not taking appropriate action in compliance with these Rules, she may take action to avoid collision by her manoeuvre alone.»

Regel 17. Maßnahmen des Kurshalters

Regel 18 Ausweichordnung: wer wem

Die Reihenfolge von oben nach unten. Jedes weicht allen darüber aus:

  • Manövrierunfähiges Fahrzeug.
  • Manövrierbehindertes Fahrzeug.
  • Fahrzeug beim Fischfang (weicht soweit möglich aus).
  • Segelfahrzeug.
  • Maschinenfahrzeug: es weicht allen oben genannten aus.
  • Zusätzlich: jedes Fahrzeug außer den ersten beiden muss, soweit die Umstände es zulassen, die sichere Durchfahrt eines tiefgangbehinderten Fahrzeugs, das drei rote Rundumlichter oder einen Zylinder zeigt, nicht behindern. Dieses Fahrzeug selbst muss mit besonderer Vorsicht fahren.
  • Ein Wasserflugzeug auf dem Wasser hält sich von allen Fahrzeugen frei. Ein Bodeneffektfahrzeug beim Start, bei der Landung und im Flug knapp über der Oberfläche hält sich von allen frei; auf dem Wasser ist es ein normales Maschinenfahrzeug.
Auf See sieht das so aus

Merksatz von der Brücke: kann nicht, will nicht, Fischer, Segel, Motor. Aber die Regeln 9, 10 und 13 gehen dieser Ordnung vor: im engen Fahrwasser und im Einbahnweg dürfen Segler und Fischer das große Schiff nicht behindern, und der Überholende weicht immer aus.

Wortlaut des Übereinkommens«Soweit die Regeln 9, 10 und 13 nichts anderes bestimmen…»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Except where Rules 9, 10 and 13 otherwise require…»

Regel 18. Ausweichordnung: wer wem

Teil B, Abschnitt III · Regel 19

Im Nebel: ihr sieht einander nicht

Hier gibt es keinen Ausweichpflichtigen und keinen Kurshalter: beide müssen handeln.

Regel 19 Verhalten bei verminderter Sicht

Gilt für Fahrzeuge, die nicht in Sicht voneinander sind und in oder nahe einem Gebiet verminderter Sicht fahren. Fahre mit sicherer Geschwindigkeit für diese Bedingungen und halte als Maschinenfahrzeug die Maschine für ein sofortiges Manöver bereit.

  • Erfasst du ein anderes Fahrzeug nur mit Radar, stelle fest, ob eine Nahbereichslage entsteht oder Kollisionsgefahr besteht, und handle rechtzeitig. Ist das Manöver eine Kursänderung, vermeide Drehen nach Backbord bei einem Fahrzeug vor der Querab-Richtung (außer beim Überholen) und Drehen auf ein Fahrzeug zu, das querab oder hinter querab steht.
  • Außer wenn festgestellt ist, dass keine Kollisionsgefahr besteht: hörst du ein Nebelsignal offenbar vor deiner Querab-Richtung oder kannst du eine Nahbereichslage mit einem Fahrzeug vor querab nicht vermeiden, nimm die Fahrt auf das Mindestmaß zurück, mit dem du Kurs halten kannst, stoppe nötigenfalls ganz und fahre mit äußerster Vorsicht, bis die Gefahr vorüber ist.
Auf See sieht das so aus

Im Nebel ein Radarecho vorn an Backbord. Der Reflex, nach Backbord zu drehen und hinter seinem Heck durchzugehen, ist verboten: er kann selbst nach Steuerbord drehen, wie man es beim Begegnen auf Gegenkurs tut, und ihr träfet euch. Nach Steuerbord drehen und Fahrt wegnehmen.

Wortlaut des Übereinkommens«…jedes Fahrzeug, das offenbar vorlicher als querab das Nebelsignal eines anderen Fahrzeugs hört… muss seine Fahrt auf das für die Steuerfähigkeit geringstmögliche Maß verringern.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«…every vessel which hears apparently forward of her beam the fog signal of another vessel… shall reduce her speed to the minimum at which she can be kept on her course.»

Regel 19. Verhalten bei verminderter Sicht

Teil C · Regeln 20-31

Lichter und Signalkörper

Die vollständigen Skizzen aus drei Richtungen liegen im Bereich «Lichter und Signalkörper». Hier steht, was man in Worten wissen muss.

Regel 20 Wann was geführt wird

Die Regeln dieses Teils gelten bei jedem Wetter. Lichter müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang geführt werden, und in dieser Zeit dürfen keine anderen Lichter gezeigt werden, die mit ihnen verwechselt werden können oder ihre Sichtbarkeit beeinträchtigen. Bei verminderter Sicht müssen die Lichter auch am Tag geführt werden, in allen anderen Fällen dürfen sie geführt werden, wenn es für notwendig gehalten wird. Signalkörper werden am Tag gezeigt.

Auf See sieht das so aus

Fährst du mittags in Nebel, schalte die Lichter ein, ohne auf die Dunkelheit zu warten.

Wortlaut des Übereinkommens«Die Regeln dieses Teils sind bei allen Wetterbedingungen zu befolgen. Die Regeln über Lichter sind von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zu befolgen; während dieser Zeit dürfen keine anderen Lichter gesetzt werden, ausgenommen solche, die nicht mit den in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichtern verwechselt werden können.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Rules in this Part shall be complied with in all weathers. The Rules concerning lights shall be complied with from sunset to sunrise, and during such times no other lights shall be exhibited, except such lights as cannot be mistaken for the lights specified in these Rules».

Regel 20. Wann was geführt wird

Regel 21 Welche Lichter es gibt

Sechs Begriffe tragen den ganzen Teil C:

  • Topplicht: weißes Licht in der Mittschiffsebene, deckt 225 Grad ab, von vorn bis 22,5 Grad hinter querab auf jeder Seite.
  • Seitenlichter: grün an Steuerbord, rot an Backbord, je 112,5 Grad, von vorn bis 22,5 Grad hinter querab der eigenen Seite. Unter 20 m dürfen sie in einer Laterne vereinigt sein.
  • Hecklicht: weiß, so nah am Heck wie möglich, 135 Grad, je 67,5 Grad zu jeder Seite von genau hinten.
  • Schlepplicht: gelb, mit den Eigenschaften des Hecklichts.
  • Rundumlicht: deckt die vollen 360 Grad ab.
  • Funkellicht: funkelt in regelmäßigen Abständen mit 120 Funkel und mehr pro Minute.
Auf See sieht das so aus

Rechne zusammen: 225 Grad Topplicht plus 135 Grad Hecklicht ergeben 360. Die Seitenlichter decken den gleichen vorderen Bereich ab wie das Topplicht. Daher die Überholregel: 22,5 Grad hinter querab ist genau die Grenze, wo die Seitenlichter enden und nur das Hecklicht bleibt.

Wortlaut des Übereinkommens«Topplicht” ist ein weißes Licht über der Mittschiffslinie des Fahrzeugs, das über einen Horizontbogen von 225 Grad ununterbrochen scheint und so angebracht ist, dass es von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab auf jeder Seite des Fahrzeugs scheint.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Masthead light» means a white light placed over the fore and aft centreline of the vessel showing an unbroken light over an arc of the horizon of 225 degrees and so fixed as to show the light from right ahead to 22.5 degrees abaft the beam on either side of the vessel».

Regel 21. Welche Lichter es gibt

Regel 22 Auf welche Entfernung die Lichter sichtbar sein müssen

Abhängig von der Länge:

  • 50 m und mehr: Topplicht 6 sm; Seiten-, Heck-, Schlepp- und Rundumlichter 3 sm.
  • 12 bis 50 m: Topplicht 5 sm (bei Fahrzeugen unter 20 m nur 3 sm), die übrigen 2 sm.
  • Unter 12 m: Topplicht 2 sm, Seitenlichter 1 sm, Heck-, Schlepp- und Rundumlichter 2 sm.
  • Schwer erkennbarer, teilweise getauchter Anhang: weißes Rundumlicht 3 sm.
Auf See sieht das so aus

Eine 10-Meter-Yacht: ihre Seitenlichter reichen nur eine Seemeile. Bei 20 Knoten Annäherung ist diese Meile in drei Minuten gelaufen, und das ganze Ausweichen muss in diesen drei Minuten erledigt sein. Genau darum gilt für kleine Fahrzeuge besondere Vorsicht.

Wortlaut des Übereinkommens«Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen die in Anlage I Abschnitt 8 angegebene Stärke haben, so dass sie auf folgenden Mindestentfernungen sichtbar sind: bei Fahrzeugen von 50 Meter Länge und mehr: Topplicht 6 Seemeilen, Seitenlicht 3 Seemeilen, Hecklicht 3 Seemeilen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«The lights prescribed in these Rules shall have an intensity as specified in Section 8 of Annex I so as to be visible at the following minimum ranges: in vessels of 50 metres or more in length: a masthead light, 6 miles; a sidelight, 3 miles; a sternlight, 3 miles».

Regel 22. Auf welche Entfernung die Lichter sichtbar sein müssen

Regel 23 Lichter eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt

Der Grundsatz, auf dem alle anderen aufbauen: Topplicht vorn, zweites Topplicht hinten und höher (ab 50 m Pflicht, darunter freiwillig), Seitenlichter und Hecklicht.

  • Ein Luftkissenfahrzeug im Nichtverdrängungszustand führt zusätzlich ein gelbes Rundum-Funkellicht.
  • Ein Bodeneffektfahrzeug beim Start, bei der Landung und im Flug knapp über der Oberfläche führt zusätzlich ein rotes Rundum-Funkellicht mit starker Lichtstärke.
  • Unter 12 m: weißes Rundumlicht plus Seitenlichter erlaubt. Unter 7 m und nicht schneller als 7 Knoten: ein weißes Rundumlicht genügt, Seitenlichter wenn möglich.
Auf See sieht das so aus

Nachts siehst du zwei weiße Lichter in einer Linie, das untere näher bei dir, und ein rotes Seitenlicht: rot heißt, du siehst seine Backbordseite, also läuft er von rechts nach links. Das ist ein großes Maschinenfahrzeug, und steht es an Steuerbord, weichst du aus.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muss führen: (i) ein Topplicht vorn; (ii) ein zweites Topplicht achterlicher und höher als das vordere, wobei ein Fahrzeug von weniger als 50 Meter Länge dieses Licht nicht führen muss, es aber führen darf; (iii) Seitenlichter; (iv) ein Hecklicht.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A power-driven vessel underway shall exhibit: (i) a masthead light forward; (ii) a second masthead light abaft of and higher than the forward one, except that a vessel of less than 50 metres in length shall not be obliged to exhibit such light but may do so; (iii) sidelights; (iv) a sternlight».
Lichter und Signalkörper
Maschinenfahrzeug von 50 m Länge und mehr
Maschinenfahrzeug unter 12 m
Luftkissenfahrzeug im Nichtverdrängungszustand

Regel 23. Lichter eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt

Regel 24 Schleppen und Schieben

Das schleppende Fahrzeug führt zwei Topplichter senkrecht übereinander anstelle eines, oder drei, wenn die Länge des Schleppzuges von seinem Heck bis zum hinteren Ende des Anhangs 200 m überschreitet. Dazu Seitenlichter, Hecklicht und ein gelbes Schlepplicht über dem Hecklicht. Über 200 m zusätzlich am Tag ein Rhombus.

  • Schiebt es voraus oder schleppt seitlich gekoppelt: zwei Topplichter, Seitenlichter, Hecklicht, aber kein gelbes Schlepplicht.
  • Sind schiebendes und geschobenes Fahrzeug starr verbunden, gelten sie als ein Maschinenfahrzeug mit den Lichtern nach Regel 23.
  • Der Anhang: Seitenlichter und Hecklicht, dazu ein Rhombus bei mehr als 200 m Schleppzug. Ein vorausgeschobenes Fahrzeug führt Seitenlichter am vorderen Ende, ein seitlich gekoppeltes Seitenlichter vorn und ein Hecklicht.
  • Schwer erkennbare, teilweise getauchte Objekte: weiße Rundumlichter an den Enden, ab 25 m Breite zwei weitere an den Seiten und bei mehr als 100 m Länge so viele, dass der Abstand nie 100 m überschreitet, mit einem Rhombus am hinteren Ende.
Auf See sieht das so aus

Du siehst zwei Weiß in einer Linie, darunter ein Gelb direkt über einem Weiß, und eine halbe Seemeile dahinter einzelne Seitenlichter ohne Topplicht. Das ist ein Schlepper mit Leichter: dazwischen steht eine Trosse, und dort fährt man nie durch.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein schleppendes Maschinenfahrzeug muss führen: anstelle des in Regel 23 (a) (i) oder (a) (ii) vorgeschriebenen Lichts zwei Topplichter senkrecht übereinander. Beträgt die Länge des Schleppzugs, gemessen vom Heck des schleppenden Fahrzeugs bis zum hinteren Ende des Anhangs, mehr als 200 Meter, drei solche Lichter senkrecht übereinander.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A power-driven vessel when towing shall exhibit: instead of the light prescribed in Rule 23 (a) (i) or (a) (ii), two masthead lights in a vertical line. When the length of the tow, measuring from the stern of the towing vessel to the after end of the tow, exceeds 200 metres, three such lights in a vertical line».
Lichter und Signalkörper
Schleppendes Fahrzeug, Schleppzug bis 200 m
Schleppendes Fahrzeug, Schleppzug über 200 m
Schiebt voraus oder schleppt seitlich gekoppelt
Geschlepptes Fahrzeug oder Objekt

Regel 24. Schleppen und Schieben

Regel 25 Segelfahrzeuge und Ruderboote

Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt Seitenlichter und Hecklicht, kein Topplicht. Unter 20 m dürfen sie in einer Laterne am Masttop vereinigt sein. Zusätzlich darf es rot über grün als Rundumlichter am Top führen, aber nicht zusammen mit der vereinigten Laterne.

  • Segelfahrzeug unter 7 m und Ruderboot: führt es diese Lichter nicht, muss es eine elektrische Leuchte oder Laterne mit weißem Licht bereithalten und rechtzeitig zeigen, um einen Zusammenstoß zu verhüten.
  • Unter Segel und mit laufender Maschine: es ist ein Maschinenfahrzeug und muss am Tag einen Kegel mit der Spitze nach unten vorn an gut sichtbarer Stelle führen.
Auf See sieht das so aus

Eine Yacht unter Motor und Segel ohne Kegel ist der klassische Verstoß: alle lesen ein Segelfahrzeug mit Vorrecht, obwohl es nach den Regeln ein normales Maschinenfahrzeug ist.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein Segelfahrzeug in Fahrt muss führen: (i) Seitenlichter; (ii) ein Hecklicht.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A sailing vessel underway shall exhibit: (i) sidelights; (ii) a sternlight».
Lichter und Signalkörper
Segelfahrzeug in Fahrt
Segelfahrzeug unter 20 m: Zweifarbenlaterne
Segelfahrzeug: freiwillige Lichter
Unter Segel und mit laufender Maschine

Regel 25. Segelfahrzeuge und Ruderboote

Regel 26 Fischereifahrzeuge

Ein Fahrzeug beim Fischfang führt nur die Lichter und Signalkörper dieser Regel, in Fahrt wie vor Anker.

  • Schleppnetzfischerei (ein Netz oder Gerät durch das Wasser ziehen): grün über weiß als Rundumlichter, am Tag zwei Kegel mit den Spitzen aneinander. Mit Fahrt durchs Wasser: dazu Seitenlichter und Hecklicht. Ab 50 m: dazu ein Topplicht hinter und höher als das grüne.
  • Andere Fischerei (Netze, Leinen): rot über weiß als Rundumlichter, gleicher Signalkörper aus zwei Kegeln. Mit Fahrt: dazu Seitenlichter und Hecklicht.
  • Liegt das Gerät waagerecht weiter als 150 m aus: in seine Richtung ein weißes Rundumlicht oder ein Kegel mit der Spitze nach oben.
  • Ein Fahrzeug, das nicht fischt, darf diese Lichter nicht führen.
Auf See sieht das so aus

Merksatz: grün heißt, es zieht (Schleppnetz), rot heißt, es liegt mit stehendem Gerät. Ein weißes Licht seitlich vom Fischer zeigt, wo das Gerät liegt, also auf der anderen Seite vorbei.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein Fahrzeug beim Fischfang, ob in Fahrt oder vor Anker, darf nur die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper führen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A vessel engaged in fishing, whether underway or at anchor, shall exhibit only the lights and shapes prescribed in this Rule».
Lichter und Signalkörper
Schleppnetzfischerei mit Fahrt durchs Wasser
Fischerei außer Schleppnetzfischerei
Fischerei mit Gerät weiter als 150 m

Regel 26. Fischereifahrzeuge

Regel 27 Manövrierunfähig, manövrierbehindert, Taucher, Minenräumer

Die vollste Lichterfamilie:

  • Manövrierunfähig: zwei rote Rundumlichter, am Tag zwei Bälle. Mit Fahrt durchs Wasser dazu Seitenlichter und Hecklicht, aber keine Topplichter.
  • Manövrierbehindert: rot, weiß, rot als Rundumlichter, am Tag Ball, Rhombus, Ball. Mit Fahrt: dazu Topplichter, Seitenlichter und Hecklicht. Vor Anker: dazu die Ankerlichter.
  • Ein Schleppzug, der das Abweichen stark einschränkt, führt die Schlepplichter und rot, weiß, rot.
  • Bagger- und Unterwasserarbeiten mit Hindernis: zusätzlich zwei rote Rundumlichter oder zwei Bälle auf der Hindernisseite und zwei grüne Rundumlichter oder zwei Rhomben auf der Seite, auf der man passieren darf.
  • Taucherarbeiten von einem kleinen Fahrzeug: rot, weiß, rot und eine starre Flagge «A» von mindestens 1 m Höhe.
  • Minenräumen: zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeugs drei grüne Rundumlichter oder drei Bälle, eines am Vormasttop und zwei an den Rahnocken. Bedeutung: Annäherung unter 1000 m ist gefährlich.
  • Minenräumen: drei grüne Rundumlichter oder drei Bälle zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeugs, oder zu den Ankerlichtern, wenn es vor Anker liegt. Eines am Vormasttop, zwei an den Rahnocken. Bedeutung: Annäherung unter 1000 m ist gefährlich.
  • Das sind keine Notsignale: die stehen in Anlage IV.
Auf See sieht das so aus

Drei Rundumlichter bei Nacht: rot, weiß, rot sagt «ich bin manövrierbehindert, weich mir aus». Zwei Rot sagen «ich bin manövrierunfähig». Ein Licht Unterschied, und die Lage ist eine andere: der erste arbeitet, der zweite hat eine Havarie.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein manövrierunfähiges Fahrzeug muss führen: (i) zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander an der Stelle, wo sie am besten gesehen werden können; (ii) zwei Bälle oder ähnliche Signalkörper senkrecht übereinander an der Stelle, wo sie am besten gesehen werden können.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A vessel not under command shall exhibit: (i) two all-round red lights in a vertical line where they can best be seen; (ii) two balls or similar shapes in a vertical line where they can best be seen».
Lichter und Signalkörper
Manövrierunfähig mit Fahrt durchs Wasser
Manövrierbehindert, in Fahrt
Baggerarbeiten oder Unterwasserarbeiten mit Hindernis
Taucherarbeiten von einem kleinen Fahrzeug
Minenräumarbeiten

Regel 27. Manövrierunfähig, manövrierbehindert, Taucher, Minenräumer

Regel 28 Tiefgangbehindertes Fahrzeug

Zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeugs darf es drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander führen, am Tag einen Zylinder. Das ist eine Warnung: mir fehlt das Wasser zum Ausweichen.

Auf See sieht das so aus

Drei Rot in einer Linie vor einem Hafen ist ein beladener Tanker im Fahrwasser. Nach Regel 18 dürfen alle außer manövrierunfähigen und manövrierbehinderten Fahrzeugen seine Durchfahrt nicht behindern.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug darf zusätzlich zu den in Regel 23 für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebenen Lichtern an der Stelle, wo sie am besten gesehen werden können, drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander oder einen Zylinder führen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A vessel constrained by her draught may, in addition to the lights prescribed for power-driven vessels in Rule 23, exhibit where they can best be seen three all-round red lights in a vertical line, or a cylinder».
Lichter und Signalkörper
Tiefgangbehindertes Fahrzeug

Regel 28. Tiefgangbehindertes Fahrzeug

Regel 29 Lotsenfahrzeuge

Im Lotsendienst: weiß über rot als Rundumlichter im oder nahe dem Masttop. In Fahrt dazu Seitenlichter und Hecklicht, vor Anker die Ankerlichter. Außerhalb des Lotsendienstes führt es die normalen Lichter für seine Länge.

Auf See sieht das so aus

Weiß über rot an einer Lotsenstation ist das Lotsenboot. Merksatz auf Englisch: white over red, pilot ahead.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein Fahrzeug im Lotsendienst muss führen: am oder nahe dem Masttopp zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere weiß, das untere rot.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A vessel engaged on pilotage duty shall exhibit: at or near the masthead, two all-round lights in a vertical line, the upper being white and the lower red».
Lichter und Signalkörper
Lotsenfahrzeug im Lotsendienst

Regel 29. Lotsenfahrzeuge

Regel 30 Vor Anker und auf Grund

Vor Anker: weißes Rundumlicht im Vorschiff und ein zweites weißes Rundumlicht am Heck, niedriger; am Tag ein Ball vorn. Unter 50 m darf ein einziges weißes Rundumlicht an gut sichtbarer Stelle geführt werden. Ab 100 m müssen zusätzlich die Decks beleuchtet werden.

  • Auf Grund: die Ankerlichter plus zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander, am Tag drei Bälle senkrecht übereinander.
  • Ein Fahrzeug unter 7 m vor Anker außerhalb enger Fahrwasser, Fahrrinnen, Ankerplätze und üblicher Verkehrswege muss sie nicht führen. Ein Fahrzeug unter 12 m auf Grund muss die zusätzlichen roten Lichter und Bälle nicht führen.
Auf See sieht das so aus

Zwei weiße Lichter auf der Reede ohne Seitenlichter, das höhere zum Bug hin: ein Fahrzeug vor Anker, es bewegt sich nicht. Kommen zwei Rot dazu, sitzt es auf Grund, und dann mit Abstand umfahren: dort ist es flach.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein vor Anker liegendes Fahrzeug muss an der Stelle, wo sie am besten gesehen werden können, führen: (i) im Vorschiff ein weißes Rundumlicht oder einen Ball; (ii) am oder nahe dem Heck und tiefer als das nach Buchstabe (i) vorgeschriebene Licht ein weißes Rundumlicht.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A vessel at anchor shall exhibit where it can best be seen: (i) in the fore part, an all-round white light or one ball; (ii) at or near the stern and at a lower level than the light prescribed in sub-paragraph (i), an all-round white light».
Lichter und Signalkörper
Fahrzeug vor Anker, 50 m und mehr
Fahrzeug vor Anker unter 50 m
Fahrzeug auf Grund

Regel 30. Vor Anker und auf Grund

Regel 31 Wasserflugzeuge und Bodeneffektfahrzeuge

Ist es nicht möglich, Lichter und Signalkörper mit den vorgeschriebenen Eigenschaften oder an den vorgeschriebenen Positionen zu führen, werden sie so nah wie möglich an den Anforderungen geführt.

Auf See sieht das so aus

Ein Wasserflugzeug hat keinen Mast für ein Topplicht: es führt, was physisch geht, muss aber auffällig sein und darf nicht irreführen.

Wortlaut des Übereinkommens«Kann ein Wasserflugzeug oder ein Bodeneffektfahrzeug Lichter und Signalkörper mit den Merkmalen oder an den Stellen, die in den Regeln dieses Teils vorgeschrieben sind, nicht führen, so muss es Lichter und Signalkörper führen, die den vorgeschriebenen in Merkmalen und Anordnung möglichst nahekommen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Where it is impracticable for a seaplane or a WIG craft to exhibit lights and shapes of the characteristics or in the positions prescribed in the Rules of this Part she shall exhibit lights and shapes as closely similar in characteristics and position as is possible».

Regel 31. Wasserflugzeuge und Bodeneffektfahrzeuge

Teil D · Regeln 32-37

Schall- und Lichtsignale

Die vollständige Liste der Signale liegt im Bereich «Schallsignale».

Regel 32 Was kurz und was lang ist

Die Pfeife ist jedes Gerät, das die vorgeschriebenen Töne geben kann. Ein kurzer Ton dauert etwa 1 Sekunde. Ein langer Ton dauert 4 bis 6 Sekunden.

Auf See sieht das so aus

Fünf kurze Töne sind fünf knappe Sekundentöne, nicht fünf lange: lange würden etwas völlig anderes bedeuten.

Wortlaut des Übereinkommens«Der Ausdruck “kurzer Ton” bedeutet einen Ton von etwa einer Sekunde Dauer. Der Ausdruck “langer Ton” bedeutet einen Ton von vier bis sechs Sekunden Dauer.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«The term “short blast” means a blast of about one second's duration. The term “prolonged blast” means a blast of from four to six seconds' duration».
Schallsignale
≈1 s / 4-6 sKurzer und langer Ton

Regel 32. Was kurz und was lang ist

Regel 33 Welche Ausrüstung an Bord sein muss

12 m und mehr: eine Pfeife. 20 m und mehr: Pfeife und Glocke. 100 m und mehr: zusätzlich ein Gong, dessen Klang nicht mit der Glocke verwechselt werden kann. Glocke und Gong dürfen durch gleichwertige Geräte ersetzt werden, das Signal muss aber immer auch von Hand gegeben werden können.

  • Unter 12 m ist das nicht vorgeschrieben, es muss aber ein anderes Mittel für ein wirksames Schallsignal vorhanden sein.
Auf See sieht das so aus

Auf einer Yacht genügt ein Handhorn, aber es muss an Bord und funktionsfähig sein, nicht unter den Segeln verschüttet.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein Fahrzeug von 12 Meter Länge und mehr muss mit einer Pfeife ausgerüstet sein, ein Fahrzeug von 20 Meter Länge und mehr zusätzlich zur Pfeife mit einer Glocke, und ein Fahrzeug von 100 Meter Länge und mehr darüber hinaus mit einem Gong, dessen Ton und Klang nicht mit dem der Glocke verwechselt werden kann.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A vessel of 12 metres or more in length shall be provided with a whistle, a vessel of 20 metres or more in length shall be provided with a bell in addition to a whistle, and a vessel of 100 metres or more in length shall, in addition, be provided with a gong, the tone and sound of which cannot be confused with that of the bell».
Schallsignale
12 / 20 / 100 mWas an Bord sein muss

Regel 33. Welche Ausrüstung an Bord sein muss

Regel 34 Manöver- und Warnsignale

In Sicht voneinander zeigt ein Maschinenfahrzeug in Fahrt sein Manöver mit der Pfeife an: ein kurzer Ton Kursänderung nach Steuerbord, zwei kurze nach Backbord, drei kurze Maschine arbeitet rückwärts. Dieselben Bedeutungen dürfen mit Funkeln eines weißen Rundumlichts wiederholt werden.

  • Überholen im Fahrwasser: zwei lange und ein kurzer Ton heißt Absicht, an der Steuerbordseite zu überholen, zwei lange und zwei kurze an der Backbordseite. Der Überholte stimmt mit lang, kurz, lang, kurz zu.
  • Mindestens fünf kurze und schnelle Töne (auf Wunsch mit Funkeln) heißen «ich verstehe deine Absichten nicht» oder «ich bezweifle, dass du genug tust». Sofort geben.
  • Bei Annäherung an eine Krümmung: ein langer Ton, und jedes Fahrzeug hinter der Krümmung in Hörweite muss genauso antworten.
  • Stehen die Pfeifen mehr als 100 m voneinander entfernt, wird für Manöversignale nur eine benutzt.
Auf See sieht das so aus

Er steht an Steuerbord, muss ausweichen und tut es nicht. Fünf kurze Töne sind keine Beschimpfung, sondern der in den Regeln vorgesehene Weg zu sagen «dein Manöver ist mir unklar», danach darfst du selbst handeln.

Wortlaut des Übereinkommens«Haben Fahrzeuge einander in Sicht, so muss ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das nach diesen Regeln erlaubte oder vorgeschriebene Manöver ausführt, diese durch folgende Signale mit der Pfeife anzeigen: ein kurzer Ton bedeutet “Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord”; zwei kurze Töne bedeuten “Ich ändere meinen Kurs nach Backbord”; drei kurze Töne bedeuten “Meine Maschine geht rückwärts”.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«When vessels are in sight of one another, a power-driven vessel underway, when manoeuvring as authorized or required by these Rules, shall indicate that manoeuvre by the following signals on her whistle: one short blast to mean “I am altering my course to starboard”; two short blasts to mean “I am altering my course to port”; three short blasts to mean “I am operating astern propulsion”».
Schallsignale
«Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord»
• •«Ich ändere meinen Kurs nach Backbord»
• • •«Meine Propeller arbeiten rückwärts»
• • • • • …«Ich verstehe Ihre Absichten nicht» oder «ich bezweifle, dass Sie genug tun»
▬ ▬ •«Ich beabsichtige, Sie an Ihrer Steuerbordseite zu überholen»
▬ • ▬ •Einverständnis des Überholten: «überhole»
Ich nähere mich einer Krümmung, wo man mich nicht sehen kann

Regel 34. Manöver- und Warnsignale

Regel 35 Schallsignale bei Nebel

In oder nahe Gebieten verminderter Sicht, bei Tag und bei Nacht. Der Kern: ein langer Ton höchstens alle 2 Minuten heißt Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser; zwei lange heißt in Fahrt, aber gestoppt; ein langer und zwei kurze heißt besondere Kategorie; ein langer und drei kurze heißt Anhang.

  • Einen langen und zwei kurze geben: manövrierunfähige, manövrierbehinderte, tiefgangbehinderte, Segel-, fischende, schleppende und schiebende Fahrzeuge. Ebenso fischende und manövrierbehinderte Fahrzeuge, die vor Anker arbeiten.
  • Vor Anker: schnelles Läuten der Glocke etwa 5 Sekunden in Abständen von höchstens einer Minute. Ab 100 m Glocke vorn und unmittelbar danach Gong hinten. Zusätzlich darf kurz, lang, kurz gegeben werden, um ein sich näherndes Fahrzeug zu warnen.
  • Auf Grund: drei getrennte, deutliche Glockenschläge vor und nach dem schnellen Läuten.
  • Ein Fahrzeug von 12 bis 20 m muss die Glockensignale nicht geben, ein Fahrzeug unter 12 m keines der oben genannten Signale. Beide müssen aber ein anderes wirksames Schallsignal in Abständen von höchstens 2 Minuten geben.
  • Ein Lotsenfahrzeug im Dienst darf ein Kennsignal aus vier kurzen Tönen geben.
Auf See sieht das so aus

Im Nebel hörst du einen langen Ton vor querab: das ist ein Fahrzeug mit Fahrt. Regel 19 verlangt, sofort auf Mindestfahrt zu gehen und bereit zu sein zu stoppen.

Wortlaut des Übereinkommens«In oder nahe einem Gebiet mit verminderter Sicht muss ein Maschinenfahrzeug mit Fahrt durch das Wasser bei Tag und bei Nacht in Abständen von höchstens 2 Minuten einen langen Ton geben.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«In or near an area of restricted visibility, whether by day or night, a power-driven vessel making way through the water shall sound at intervals of not more than 2 minutes one prolonged blast».
Schallsignale
Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser
▬ ▬Maschinenfahrzeug in Fahrt, aber gestoppt
▬ • •Manövrierunfähig, manövrierbehindert, tiefgangbehindert, Segelfahrzeug, fischend, schleppend oder schiebend
▬ • • •Geschlepptes Fahrzeug, bei mehreren das letzte
Glocke ≈5 s, jede MinuteFahrzeug vor Anker
3 Schläge + Glocke + 3 SchlägeFahrzeug auf Grund
• • • •Kennsignal eines Lotsenfahrzeugs

Regel 35. Schallsignale bei Nebel

Regel 36 Signale zur Aufmerksamkeitserregung

Du darfst jedes Licht- oder Schallsignal geben, das nicht mit einem vorgeschriebenen Signal verwechselt werden kann, oder einen Suchscheinwerfer in Richtung der Gefahr richten, ohne andere zu behindern. Ein Licht zur Aufmerksamkeitserregung darf nicht mit einem Schifffahrtszeichen verwechselt werden können. Starke Blitz- oder Drehlichter sind zu vermeiden.

Auf See sieht das so aus

Eine Yacht, die merkt, dass man sie nicht sieht, darf ihr eigenes Segel mit einer Lampe anleuchten: sinnvoll und erlaubt. Dem anderen mit einem starken Blitzlicht in die Brücke leuchten nicht.

Wortlaut des Übereinkommens«Ist es notwendig, die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs zu erregen, so darf jedes Fahrzeug Licht- oder Schallsignale geben, die nicht mit einem anderswo in diesen Regeln vorgesehenen Signal verwechselt werden können, oder den Strahl seines Scheinwerfers in Richtung der Gefahr richten, jedoch so, dass andere Fahrzeuge nicht behindert werden.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«If necessary to attract the attention of another vessel any vessel may make light or sound signals that cannot be mistaken for any signal authorized elsewhere in these Rules, or may direct the beam of her searchlight in the direction of the danger, in such a way as not to embarrass any vessel».

Regel 36. Signale zur Aufmerksamkeitserregung

Regel 37 Notsignale

Ist ein Fahrzeug in Not und braucht Hilfe, benutzt es die Signale der Anlage IV: Raketen und Sterne, rote Fallschirmleuchtrakete, orangefarbener Rauch, Dauerton mit einem Nebelsignalgerät, SOS, das Wort «Mayday» über Funk, Flaggen N und C, langsames Heben und Senken der ausgestreckten Arme, DSC-Alarm und das Signal einer Notfunkbake.

Auf See sieht das so aus

Fünf kurze Töne sind kein Notsignal, sondern Zweifel nach Regel 34. Not ist der ununterbrochene Dauerton eines Nebelsignalgeräts.

Wortlaut des Übereinkommens«Befindet sich ein Fahrzeug in Not und benötigt Hilfe, so muss es die in Anlage IV dieser Regeln beschriebenen Signale gebrauchen oder zeigen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«When a vessel is in distress and requires assistance she shall use or exhibit the signals described in Annex IV to these Regulations».
Schallsignale
DauertonNotsignal

Regel 37. Notsignale

Teil E · Regel 38

Befreiungen

Der historische Teil: Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten der Regeln gebaut wurden.

Regel 38 Wer eine Frist bekam und wie lange

Fahrzeuge, deren Kiel vor Inkrafttreten der Regeln (15. Juli 1977) gelegt wurde und die den Regeln von 1960 entsprachen, wurden befreit: bis zu vier Jahre für die Tragweite der Lichter und ihre Farbmerkmale; bis zu neun Jahre für das Umsetzen der Topplichter auf Fahrzeugen von 150 m und mehr, für Topp- und Seitenlichter nach Anlage I und für Schallsignalanlagen nach Anlage III; unbefristet für das Umsetzen wegen des Wechsels vom englischen zum metrischen Maßsystem, für Topplichter auf Fahrzeugen unter 150 m und für die Anordnung der Rundumlichter.

Auf See sieht das so aus

Heute praktisch kaum von Bedeutung, in Prüfungen aber gefragt: die Frist für Tragweite und Farbe der Lichter beträgt vier Jahre.

Wortlaut des Übereinkommens«Jedes Fahrzeug (oder jede Klasse von Fahrzeugen), das den Vorschriften der Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See von 1960 entspricht und dessen Kiel vor Inkrafttreten dieser Regeln gelegt wurde oder das sich in einem entsprechenden Bauzustand befand, kann von deren Einhaltung befreit werden.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Any vessel (or class of vessels), provided that she complies with the requirements of the International Regulations for Preventing Collisions at Sea, 1960, the keel of which is laid or which is at a corresponding stage of construction before the entry into force of these Regulations, may be exempted from compliance therewith».

Regel 38. Wer eine Frist bekam und wie lange

Alle 38 Regeln, jede auf eigener Seite

Häufige Fragen

Was sind die KVR?

Die Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See: 38 Regeln und vier Anlagen, die festlegen, wer ausweicht, welche Lichter und Signalkörper ein Fahrzeug führt und welche Schallsignale es gibt. Sie gelten auf hoher See und in allen damit verbundenen Gewässern.

Wer weicht nach KVR aus?

Die Reihenfolge steht in Regel 18: manövrierunfähiges Fahrzeug, dann manövrierbehindertes, dann fischendes, dann Segelfahrzeug, und das Maschinenfahrzeug weicht allen aus. Im engen Fahrwasser, im Verkehrstrennungsgebiet und beim Überholen gehen die Regeln 9, 10 und 13 vor.

Was sagt KVR Regel 5?

Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch alle verfügbaren Mittel gehörigen Ausguck halten, um die Lage und die Gefahr eines Zusammenstoßes voll zu erfassen. Radar und AIS ersetzen keine Augen am Fenster.

Wie viele KVR-Regeln gibt es?

38 Regeln in fünf Teilen: A Allgemeines, B Ausweich- und Fahrregeln, C Lichter und Signalkörper, D Schall- und Lichtsignale, E Befreiungen, dazu die Anlagen I bis IV.