Hier stehen alle 38 KVR-Regeln von 1 bis 38 in klarer Sprache, und neben jeder Erklärung die Formulierung der Regel selbst. Zu jeder Regel gehört ein Beispiel von See: was du siehst, was du tust und was passiert, wenn du es falsch machst.
Du suchst etwas Bestimmtes? Die Lichterführung und die Signalkörper aus Teil C sind aus drei Richtungen gezeichnet auf der Seite Lichter und Signalkörper, die Schallsignale aus Teil D lassen sich auf der Seite Schallsignale anhören, und 118 Lernkarten wiederholen denselben Stoff mit Abständen.
Am häufigsten gefragt: Regel 5 Ausguck, Regel 6 sichere Geschwindigkeit, Regel 13 Überholen, Regel 14 entgegengesetzte Kurse, Regel 15 kreuzende Kurse, Regel 18 Ausweichordnung, Regel 19 verminderte Sicht.
Regelverzeichnis
Allgemeines
Wo diese Regeln gelten, wer für Verstöße haftet und wie jeder Fahrzeugtyp heißt.
Regel 1 Wo die Regeln gelten
Die Regeln gelten auf hoher See und in allen damit verbundenen Gewässern, die von Seeschiffen befahren werden können. Behörden dürfen für Reeden, Häfen, Flüsse und Seen Sonderregeln erlassen, diese müssen den KVR aber so genau wie möglich entsprechen. Kriegsschiffe, Fahrzeuge im Geleit und Fischereiflotten dürfen zusätzliche Lichter und Signale führen, sofern sie nicht mit den vorgeschriebenen verwechselt werden können.
Auf einem Fluss gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Sobald du draußen bist, gelten die KVR. Siehst du an einem Kriegsschiff eine unbekannte Lichterkombination, ist das ein erlaubtes nationales Signal, das aber bewusst nicht wie «manövrierunfähig» aussehen darf.
Englisches Original
Regel 2 Verantwortung und das Recht, von den Regeln abzuweichen
Zwei kurze Absätze, die schwerer wiegen als alle anderen. Erstens: die Regeln zu befolgen befreit nicht von der Verantwortung, wenn die übliche gute Seemannschaft oder die besonderen Umstände des Falles vernachlässigt wurden. Zweitens: bei der Auslegung und Anwendung der Regeln sind alle Navigations- und Kollisionsgefahren und alle besonderen Umstände zu berücksichtigen, einschließlich der Eigenschaften der Fahrzeuge selbst, die ein Abweichen von diesen Regeln nötig machen können, um unmittelbare Gefahr zu vermeiden.
Du bist Kurshalter und musst Kurs und Fahrt beibehalten. Der andere dreht nicht und es bleiben dreißig Sekunden. Regel 2 sagt: Kurs halten «weil es so im Buch steht» und hineinfahren ist auch deine Schuld. Dreh dorthin, wo die Lage gerettet wird.
Englisches Original
Regel 2. Verantwortung und das Recht, von den Regeln abzuweichen
Regel 3 Wer hier wie heißt
Die Begriffe entscheiden, wer ausweicht. Am häufigsten werden zwei ähnliche Begriffe verwechselt:
- Manövrierunfähig: durch außergewöhnliche Umstände kann das Fahrzeug nicht so manövrieren, wie die Regeln es verlangen. Das ist eine Havarie.
- Manövrierbehindert: kann nicht manövrieren wegen der Art seiner Arbeit. Kabel- oder Rohrleitungsarbeiten, Baggerarbeiten, Vermessung, Versorgung in Fahrt, Flugbetrieb, Minenräumen, ein Schleppzug, der das Abweichen stark einschränkt.
- Tiefgangbehindert: nur ein Maschinenfahrzeug, dessen Tiefgang im Verhältnis zu vorhandener Wassertiefe und Breite des Fahrwassers das Abweichen vom Kurs stark einschränkt.
- In Fahrt: nicht vor Anker, nicht an Land festgemacht, nicht auf Grund. Achtung: in Fahrt heißt nicht in Bewegung, ein treibendes Fahrzeug ist auch in Fahrt.
- Beim Fischfang: nur wenn das Gerät die Manövrierfähigkeit einschränkt. Schleppangeln zählt nicht.
- In Sicht voneinander: nur wenn eines vom anderen mit dem Auge zu sehen ist. Ein Radarecho ist nicht in Sicht.
- Verminderte Sicht: Nebel, Dunst, Schneefall, starker Regen, Sandstürme und ähnliche Ursachen.
Ein tief beladener Tanker im gebaggerten Fahrwasser ist tiefgangbehindert, nicht manövrierbehindert. Ein arbeitender Bagger ist manövrierbehindert. Ein Fahrzeug mit klemmendem Ruder ist manövrierunfähig. Drei verschiedene Lichtersätze. Die ersten beiden haben einen Platz in der Ausweichordnung der Regel 18, dem tiefgangbehinderten Fahrzeug dürfen die anderen dagegen nur die sichere Durchfahrt nicht behindern.
Englisches Original
Immer: bei klarem Wetter und im Nebel
Diese sieben Regeln gelten bei jeder Sicht, ob du den anderen siehst oder nur hörst.
Regel 4 Dieser Abschnitt gilt bei jeder Sicht
Eine Zeile: die Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen.
Nebel hebt die Pflicht zum Ausguck und zur sicheren Fahrt nicht auf, er verschärft sie.
Englisches Original
Regel 5 Ausguck
Ständig durch Sehen, Hören und alle verfügbaren Mittel Ausguck halten, um die Lage und die Gefahr eines Zusammenstoßes voll zu erfassen. Radar und AIS ersetzen keine Augen am Fenster, sie kommen dazu.
Ein Wachoffizier, der nur auf das Radarbild starrte, sah die kleine Segelyacht ohne Radarreflektor nebenan nicht. Das verstößt gegen Regel 5, die in Kollisionsuntersuchungen am häufigsten genannte Regel.
Englisches Original
Regel 6 Sichere Geschwindigkeit
Sichere Geschwindigkeit ist die, bei der du rechtzeitig wirksam handeln und innerhalb einer den Umständen angemessenen Entfernung stoppen kannst. Das ist keine Zahl aus einer Tabelle, sondern ein Schluss aus den Bedingungen.
- Für alle Fahrzeuge: Sichtverhältnisse, Verkehrsdichte einschließlich Ansammlungen von Fischereifahrzeugen, Manövrierfähigkeit und Stoppstrecke, nachts der Hintergrund der Landlichter und die Rückstrahlung der eigenen Lichter, Wind, Seegang und Strömung, Nähe von Navigationsgefahren, Tiefgang im Verhältnis zur Wassertiefe.
- Für Fahrzeuge mit Radar zusätzlich: Eigenschaften und Grenzen des Geräts, gewählter Entfernungsbereich, Einfluss von Seegang und Wetter auf die Erfassung, die Möglichkeit, dass kleine Fahrzeuge und Eis nicht erfasst werden, sowie Anzahl, Position und Bewegung der Echos.
Im Nebel mit 300 Metern Sicht ist volle Fahrt für jedes Schiff unsicher: ein großes Fahrzeug stoppt erst nach Kilometern. Sichere Geschwindigkeit ist hier die, mit der du innerhalb der Sichtweite stoppst.
Englisches Original
Regel 7 Gefahr eines Zusammenstoßes
Die Grundregel des Zweifels: bei Zweifel gilt die Gefahr als vorhanden. Ermittelt wird sie mit allen verfügbaren Mitteln, nicht nach Gefühl.
- Ändert sich die Kompasspeilung eines sich nähernden Fahrzeugs nicht merklich, besteht Gefahr eines Zusammenstoßes.
- Die Gefahr kann auch bei merklich wandernder Peilung bestehen: bei einem sehr großen Fahrzeug, bei einem Schleppzug oder wenn man auf kurze Entfernung aufeinander zugeht.
- Radar richtig nutzen, wenn es vorhanden und in Betrieb ist: große Entfernungsbereiche zur Früherkennung, Radarplotten oder gleichwertige systematische Beobachtung.
- Aus unzureichenden Angaben keine Annahmen ableiten, besonders nicht aus unzureichenden Radarangaben.
Ein Licht steht genau 40 Grad an deiner Steuerbordseite und hat sich in fünf Minuten nicht bewegt, es ist nur größer geworden. Die Peilung bleibt konstant, ihr steuert also auf denselben Punkt Wasser zu. Handle jetzt.
Englisches Original
Regel 8 So manövrieren, dass man dich versteht
Das Manöver muss entschlossen, rechtzeitig und nach guter Seemannschaft erfolgen, soweit die Umstände es zulassen. Eine Folge kleiner Änderungen ist zu vermeiden, gerade weil sie niemand sieht, weder mit dem Auge noch im Radar.
- Jede Kurs- oder Fahrtänderung muss groß genug sein, damit der andere sie sofort erkennt. Eine Folge kleiner Änderungen ist ein klassischer Fehler.
- Ist genug Raum vorhanden, ist meist eine große, früh gefahrene Kursänderung am wirksamsten.
- Das Manöver muss zu einem Passieren in sicherem Abstand führen, und seine Wirkung ist zu überwachen, bis das andere Fahrzeug endgültig vorbei und klar ist.
- Du darfst und sollst Fahrt wegnehmen, stoppen oder rückwärts gehen, wenn das sicherer ist oder du Zeit zur Beurteilung brauchst.
- «Nicht behindern» heißt frühzeitig handeln und genug Raum lassen, damit der andere sicher passieren kann, nicht im letzten Moment ausweichen. Die Pflicht entfällt nicht, wenn schon Kollisionsgefahr besteht.
Im Begegnungsfall ist eine Kursänderung von 5 Grad für den anderen unsichtbar und die Annäherung geht weiter. Eine Änderung von 25 oder 30 Grad, drei Seemeilen vorher gefahren, liest man sofort, mit dem Auge und im Radar. Das ist ein entschlossenes Manöver.
Englisches Original
Regel 9 Enge Fahrwasser
Im engen Fahrwasser oder in der Fahrrinne halte dich an die Steuerbordseite, so nah an der äußeren Begrenzung, wie es sicher und praktisch möglich ist.
- Ein Fahrzeug unter 20 m und ein Segelfahrzeug dürfen die Durchfahrt eines Fahrzeugs nicht behindern, das nur innerhalb des engen Fahrwassers sicher fahren kann.
- Ein fischendes Fahrzeug darf die Durchfahrt keines anderen Fahrzeugs behindern, das innerhalb des engen Fahrwassers oder der Fahrrinne fährt.
- Kreuze das Fahrwasser nicht, wenn du damit ein Fahrzeug behinderst, das nur darin fahren kann. Es darf fünf kurze Töne geben, wenn es an deinen Absichten zweifelt.
- Überholen im Fahrwasser: ist das Überholen nur möglich, wenn das überholte Fahrzeug etwas tut, um sicheres Passieren zu ermöglichen, muss der Überholende seine Absicht ankündigen und der andere zustimmen und Platz machen. Diese Zustimmung befreit nicht von Regel 13.
- Bei Annäherung an eine Krümmung, wo andere Fahrzeuge verdeckt sind: ein langer Ton und besondere Aufmerksamkeit.
- Ankern im engen Fahrwasser ist zu vermeiden.
Ein Containerschiff im Kanal kann die gebaggerte Rinne nicht verlassen. Deine 12-Meter-Yacht darf dort sein, darf es aber nicht behindern: rangehen und vorbeilassen.
Englisches Original
Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete
Das sind die Fahrspuren des Meeres vor Häfen und in Meerengen. Dort fährt man im richtigen Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung und hält sich von der Trennlinie oder Trennzone frei.
- Ein- und ausfahren an den Enden. Von der Seite in möglichst kleinem Winkel zur Verkehrsrichtung.
- Das Kreuzen der Einbahnwege ist zu vermeiden. Musst du kreuzen, dann mit einem Kurs möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung: so verlässt du den Weg am schnellsten und deine Ansicht ist für alle klar.
- Die Küstenverkehrszone nicht benutzen, wenn der Einbahnweg sicher benutzbar ist. Ausnahmen: Fahrzeuge unter 20 m, Segelfahrzeuge, fischende Fahrzeuge sowie Fahrzeuge auf dem Weg zu einem Hafen, einer Offshore-Anlage oder Lotsenstation innerhalb der Zone.
- Ein fischendes Fahrzeug darf kein Fahrzeug im Einbahnweg behindern. Ein Fahrzeug unter 20 m und ein Segelfahrzeug dürfen kein Maschinenfahrzeug im Einbahnweg behindern.
- Ankern im Trennungsgebiet und nahe den Enden vermeiden. Wer das Gebiet nicht benutzt, hält weit Abstand.
Den Doverpass diagonal zu queren, um Weg zu sparen, ist ein Verstoß. Der Kurs wird rechtwinklig zum Verkehr gelegt, auch wenn der Strom dich versetzt.
Englisches Original
Wenn ihr einander sehen könnt
Diese Regeln greifen nur in Sicht voneinander. Ein Ziel, das du nur im Radar hast, fällt unter Abschnitt III.
Regel 11 Wann dieser Abschnitt gilt
Nur wenn Fahrzeuge in Sicht voneinander sind, also eines vom anderen wirklich zu sehen ist.
Im Nebel hast du ein Echo auf zwei Seemeilen. Die Regeln 12 bis 18 gelten für euch noch nicht: es gilt Regel 19.
Englisches Original
Regel 12 Segelfahrzeug gegen Segelfahrzeug
Drei Fälle, in dieser Reihenfolge geprüft:
- Verschiedene Bugs: das Fahrzeug mit dem Wind von Backbord weicht aus.
- Gleicher Bug: das Fahrzeug in Luv weicht dem Fahrzeug in Lee aus.
- Mit Wind von Backbord und einem Fahrzeug in Luv, dessen Bug du nicht bestimmen kannst: du weichst aus.
- Luvseite ist die Seite, die dem Großsegel gegenüberliegt, bei Rahtakelung die Seite gegenüber dem größten Schratsegel.
Du hast den Wind von Steuerbord, er von Backbord. Er weicht aus. Haben beide den Wind von Steuerbord, weicht der aus, der höher am Wind liegt: für ihn ist Abfallen leichter.
Englisches Original
Regel 13 Überholen
Der Überholende hält sich immer frei vom Weg des Überholten, und diese Regel geht den Kreuzungsregeln vor. Überholen ist geometrisch bestimmt: du kommst aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad hinter der Querab-Richtung, das heißt, nachts siehst du nur sein Hecklicht und kein Seitenlicht.
- Zweifelst du, ob du überholst, nimm an, dass du es tust, und halte dich frei.
- Keine späteren Änderungen der Peilung machen dich zum kreuzenden Fahrzeug oder befreien dich, bis der Überholte endgültig vorbei und klar ist.
Nachts siehst du vorn an Steuerbord nur ein weißes Hecklicht und kein Seitenlicht. Du bist in seinem Hecksektor und du bist der Überholende: die ganze Pflicht liegt bei dir, auch wenn er «an deiner Steuerbordseite» steht.
Englisches Original
Regel 14 Entgegengesetzte Kurse
Zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen: jedes dreht nach Steuerbord, damit sie Backbord an Backbord passieren. Nicht eines von beiden, jedes.
- Die Lage besteht, wenn du ihn vorn oder fast vorn siehst und nachts seine Topplichter in einer Linie und/oder beide Seitenlichter erkennst.
- Zweifelst du, ob diese Lage besteht, nimm an, dass sie besteht, und dreh nach Steuerbord.
Nachts siehst du ein rotes und ein grünes Seitenlicht gleichzeitig, dazwischen weiße Lichter in einer Linie. Er zeigt dir den Bug. Beide nach Steuerbord, und ihr passiert Backbord an Backbord.
Englisches Original
Regel 15 Kreuzende Kurse
Zwei Maschinenfahrzeuge auf kreuzenden Kursen: das Fahrzeug, das das andere an seiner Steuerbordseite hat, weicht aus und vermeidet, soweit die Umstände es zulassen, vor dem Bug des anderen zu kreuzen, dreht also nach Steuerbord und passiert hinter seinem Heck.
Nachts siehst du an Steuerbord ein rotes Seitenlicht: du siehst seine Backbordseite, er kreuzt von rechts nach links vor deinem Bug. Rot heißt anhalten, du weichst aus. Siehst du grün, siehst du seine Steuerbordseite, er weicht aus und du hältst Kurs und Fahrt.
Englisches Original
Regel 16 Maßnahmen des Ausweichpflichtigen
Frühzeitig und durchgreifend, um gut klar zu bleiben. Nicht «ein bisschen, dann sehen wir».
Wenn du einem von Steuerbord kreuzenden Fahrzeug ausweichst: Fahrt wegnehmen und zwei bis drei Seemeilen vorher nach Steuerbord drehen, nicht erst auf drei Kabellängen.
Englisches Original
Regel 17 Maßnahmen des Kurshalters
Kurs und Fahrt beibehalten, damit dein Verhalten vorhersehbar bleibt. Das ist aber keine Pflicht, in die Kollision zu fahren:
- Sobald erkennbar ist, dass der Ausweichpflichtige nichts Angemessenes tut, darfst du selbst manövrieren.
- Bist du so nah, dass der Zusammenstoß durch sein Handeln allein nicht mehr zu vermeiden ist, musst du das tun, was am besten hilft.
- Bei kreuzenden Kursen darf ein Maschinenfahrzeug, das selbst handelt, soweit die Umstände es zulassen nicht nach Backbord drehen, wenn das andere Maschinenfahrzeug an seiner Backbordseite ist.
- Diese Regel befreit den Ausweichpflichtigen nicht von seiner Pflicht.
Du hältst Kurs, er steht an Steuerbord und dreht nicht. Auf zwei Seemeilen gibst du fünf kurze Töne. Auf einer Seemeile nimmst du Fahrt weg und drehst selbst nach Steuerbord: nach Backbord darfst du nicht, dort ist er.
Englisches Original
Regel 18 Ausweichordnung: wer wem
Die Reihenfolge von oben nach unten. Jedes weicht allen darüber aus:
- Manövrierunfähiges Fahrzeug.
- Manövrierbehindertes Fahrzeug.
- Fahrzeug beim Fischfang (weicht soweit möglich aus).
- Segelfahrzeug.
- Maschinenfahrzeug: es weicht allen oben genannten aus.
- Zusätzlich: jedes Fahrzeug außer den ersten beiden muss, soweit die Umstände es zulassen, die sichere Durchfahrt eines tiefgangbehinderten Fahrzeugs, das drei rote Rundumlichter oder einen Zylinder zeigt, nicht behindern. Dieses Fahrzeug selbst muss mit besonderer Vorsicht fahren.
- Ein Wasserflugzeug auf dem Wasser hält sich von allen Fahrzeugen frei. Ein Bodeneffektfahrzeug beim Start, bei der Landung und im Flug knapp über der Oberfläche hält sich von allen frei; auf dem Wasser ist es ein normales Maschinenfahrzeug.
Merksatz von der Brücke: kann nicht, will nicht, Fischer, Segel, Motor. Aber die Regeln 9, 10 und 13 gehen dieser Ordnung vor: im engen Fahrwasser und im Einbahnweg dürfen Segler und Fischer das große Schiff nicht behindern, und der Überholende weicht immer aus.
Englisches Original
Im Nebel: ihr sieht einander nicht
Hier gibt es keinen Ausweichpflichtigen und keinen Kurshalter: beide müssen handeln.
Regel 19 Verhalten bei verminderter Sicht
Gilt für Fahrzeuge, die nicht in Sicht voneinander sind und in oder nahe einem Gebiet verminderter Sicht fahren. Fahre mit sicherer Geschwindigkeit für diese Bedingungen und halte als Maschinenfahrzeug die Maschine für ein sofortiges Manöver bereit.
- Erfasst du ein anderes Fahrzeug nur mit Radar, stelle fest, ob eine Nahbereichslage entsteht oder Kollisionsgefahr besteht, und handle rechtzeitig. Ist das Manöver eine Kursänderung, vermeide Drehen nach Backbord bei einem Fahrzeug vor der Querab-Richtung (außer beim Überholen) und Drehen auf ein Fahrzeug zu, das querab oder hinter querab steht.
- Außer wenn festgestellt ist, dass keine Kollisionsgefahr besteht: hörst du ein Nebelsignal offenbar vor deiner Querab-Richtung oder kannst du eine Nahbereichslage mit einem Fahrzeug vor querab nicht vermeiden, nimm die Fahrt auf das Mindestmaß zurück, mit dem du Kurs halten kannst, stoppe nötigenfalls ganz und fahre mit äußerster Vorsicht, bis die Gefahr vorüber ist.
Im Nebel ein Radarecho vorn an Backbord. Der Reflex, nach Backbord zu drehen und hinter seinem Heck durchzugehen, ist verboten: er kann selbst nach Steuerbord drehen, wie man es beim Begegnen auf Gegenkurs tut, und ihr träfet euch. Nach Steuerbord drehen und Fahrt wegnehmen.
Englisches Original
Lichter und Signalkörper
Die vollständigen Skizzen aus drei Richtungen liegen im Bereich «Lichter und Signalkörper». Hier steht, was man in Worten wissen muss.
Regel 20 Wann was geführt wird
Die Regeln dieses Teils gelten bei jedem Wetter. Lichter müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang geführt werden, und in dieser Zeit dürfen keine anderen Lichter gezeigt werden, die mit ihnen verwechselt werden können oder ihre Sichtbarkeit beeinträchtigen. Bei verminderter Sicht müssen die Lichter auch am Tag geführt werden, in allen anderen Fällen dürfen sie geführt werden, wenn es für notwendig gehalten wird. Signalkörper werden am Tag gezeigt.
Fährst du mittags in Nebel, schalte die Lichter ein, ohne auf die Dunkelheit zu warten.
Englisches Original
Regel 21 Welche Lichter es gibt
Sechs Begriffe tragen den ganzen Teil C:
- Topplicht: weißes Licht in der Mittschiffsebene, deckt 225 Grad ab, von vorn bis 22,5 Grad hinter querab auf jeder Seite.
- Seitenlichter: grün an Steuerbord, rot an Backbord, je 112,5 Grad, von vorn bis 22,5 Grad hinter querab der eigenen Seite. Unter 20 m dürfen sie in einer Laterne vereinigt sein.
- Hecklicht: weiß, so nah am Heck wie möglich, 135 Grad, je 67,5 Grad zu jeder Seite von genau hinten.
- Schlepplicht: gelb, mit den Eigenschaften des Hecklichts.
- Rundumlicht: deckt die vollen 360 Grad ab.
- Funkellicht: funkelt in regelmäßigen Abständen mit 120 Funkel und mehr pro Minute.
Rechne zusammen: 225 Grad Topplicht plus 135 Grad Hecklicht ergeben 360. Die Seitenlichter decken den gleichen vorderen Bereich ab wie das Topplicht. Daher die Überholregel: 22,5 Grad hinter querab ist genau die Grenze, wo die Seitenlichter enden und nur das Hecklicht bleibt.
Englisches Original
Regel 22 Auf welche Entfernung die Lichter sichtbar sein müssen
Abhängig von der Länge:
- 50 m und mehr: Topplicht 6 sm; Seiten-, Heck-, Schlepp- und Rundumlichter 3 sm.
- 12 bis 50 m: Topplicht 5 sm (bei Fahrzeugen unter 20 m nur 3 sm), die übrigen 2 sm.
- Unter 12 m: Topplicht 2 sm, Seitenlichter 1 sm, Heck-, Schlepp- und Rundumlichter 2 sm.
- Schwer erkennbarer, teilweise getauchter Anhang: weißes Rundumlicht 3 sm.
Eine 10-Meter-Yacht: ihre Seitenlichter reichen nur eine Seemeile. Bei 20 Knoten Annäherung ist diese Meile in drei Minuten gelaufen, und das ganze Ausweichen muss in diesen drei Minuten erledigt sein. Genau darum gilt für kleine Fahrzeuge besondere Vorsicht.
Englisches Original
Regel 22. Auf welche Entfernung die Lichter sichtbar sein müssen
Regel 23 Lichter eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt
Der Grundsatz, auf dem alle anderen aufbauen: Topplicht vorn, zweites Topplicht hinten und höher (ab 50 m Pflicht, darunter freiwillig), Seitenlichter und Hecklicht.
- Ein Luftkissenfahrzeug im Nichtverdrängungszustand führt zusätzlich ein gelbes Rundum-Funkellicht.
- Ein Bodeneffektfahrzeug beim Start, bei der Landung und im Flug knapp über der Oberfläche führt zusätzlich ein rotes Rundum-Funkellicht mit starker Lichtstärke.
- Unter 12 m: weißes Rundumlicht plus Seitenlichter erlaubt. Unter 7 m und nicht schneller als 7 Knoten: ein weißes Rundumlicht genügt, Seitenlichter wenn möglich.
Nachts siehst du zwei weiße Lichter in einer Linie, das untere näher bei dir, und ein rotes Seitenlicht: rot heißt, du siehst seine Backbordseite, also läuft er von rechts nach links. Das ist ein großes Maschinenfahrzeug, und steht es an Steuerbord, weichst du aus.
Englisches Original
Regel 24 Schleppen und Schieben
Das schleppende Fahrzeug führt zwei Topplichter senkrecht übereinander anstelle eines, oder drei, wenn die Länge des Schleppzuges von seinem Heck bis zum hinteren Ende des Anhangs 200 m überschreitet. Dazu Seitenlichter, Hecklicht und ein gelbes Schlepplicht über dem Hecklicht. Über 200 m zusätzlich am Tag ein Rhombus.
- Schiebt es voraus oder schleppt seitlich gekoppelt: zwei Topplichter, Seitenlichter, Hecklicht, aber kein gelbes Schlepplicht.
- Sind schiebendes und geschobenes Fahrzeug starr verbunden, gelten sie als ein Maschinenfahrzeug mit den Lichtern nach Regel 23.
- Der Anhang: Seitenlichter und Hecklicht, dazu ein Rhombus bei mehr als 200 m Schleppzug. Ein vorausgeschobenes Fahrzeug führt Seitenlichter am vorderen Ende, ein seitlich gekoppeltes Seitenlichter vorn und ein Hecklicht.
- Schwer erkennbare, teilweise getauchte Objekte: weiße Rundumlichter an den Enden, ab 25 m Breite zwei weitere an den Seiten und bei mehr als 100 m Länge so viele, dass der Abstand nie 100 m überschreitet, mit einem Rhombus am hinteren Ende.
Du siehst zwei Weiß in einer Linie, darunter ein Gelb direkt über einem Weiß, und eine halbe Seemeile dahinter einzelne Seitenlichter ohne Topplicht. Das ist ein Schlepper mit Leichter: dazwischen steht eine Trosse, und dort fährt man nie durch.
Englisches Original
Regel 25 Segelfahrzeuge und Ruderboote
Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt Seitenlichter und Hecklicht, kein Topplicht. Unter 20 m dürfen sie in einer Laterne am Masttop vereinigt sein. Zusätzlich darf es rot über grün als Rundumlichter am Top führen, aber nicht zusammen mit der vereinigten Laterne.
- Segelfahrzeug unter 7 m und Ruderboot: führt es diese Lichter nicht, muss es eine elektrische Leuchte oder Laterne mit weißem Licht bereithalten und rechtzeitig zeigen, um einen Zusammenstoß zu verhüten.
- Unter Segel und mit laufender Maschine: es ist ein Maschinenfahrzeug und muss am Tag einen Kegel mit der Spitze nach unten vorn an gut sichtbarer Stelle führen.
Eine Yacht unter Motor und Segel ohne Kegel ist der klassische Verstoß: alle lesen ein Segelfahrzeug mit Vorrecht, obwohl es nach den Regeln ein normales Maschinenfahrzeug ist.
Englisches Original
Regel 26 Fischereifahrzeuge
Ein Fahrzeug beim Fischfang führt nur die Lichter und Signalkörper dieser Regel, in Fahrt wie vor Anker.
- Schleppnetzfischerei (ein Netz oder Gerät durch das Wasser ziehen): grün über weiß als Rundumlichter, am Tag zwei Kegel mit den Spitzen aneinander. Mit Fahrt durchs Wasser: dazu Seitenlichter und Hecklicht. Ab 50 m: dazu ein Topplicht hinter und höher als das grüne.
- Andere Fischerei (Netze, Leinen): rot über weiß als Rundumlichter, gleicher Signalkörper aus zwei Kegeln. Mit Fahrt: dazu Seitenlichter und Hecklicht.
- Liegt das Gerät waagerecht weiter als 150 m aus: in seine Richtung ein weißes Rundumlicht oder ein Kegel mit der Spitze nach oben.
- Ein Fahrzeug, das nicht fischt, darf diese Lichter nicht führen.
Merksatz: grün heißt, es zieht (Schleppnetz), rot heißt, es liegt mit stehendem Gerät. Ein weißes Licht seitlich vom Fischer zeigt, wo das Gerät liegt, also auf der anderen Seite vorbei.
Englisches Original
Regel 27 Manövrierunfähig, manövrierbehindert, Taucher, Minenräumer
Die vollste Lichterfamilie:
- Manövrierunfähig: zwei rote Rundumlichter, am Tag zwei Bälle. Mit Fahrt durchs Wasser dazu Seitenlichter und Hecklicht, aber keine Topplichter.
- Manövrierbehindert: rot, weiß, rot als Rundumlichter, am Tag Ball, Rhombus, Ball. Mit Fahrt: dazu Topplichter, Seitenlichter und Hecklicht. Vor Anker: dazu die Ankerlichter.
- Ein Schleppzug, der das Abweichen stark einschränkt, führt die Schlepplichter und rot, weiß, rot.
- Bagger- und Unterwasserarbeiten mit Hindernis: zusätzlich zwei rote Rundumlichter oder zwei Bälle auf der Hindernisseite und zwei grüne Rundumlichter oder zwei Rhomben auf der Seite, auf der man passieren darf.
- Taucherarbeiten von einem kleinen Fahrzeug: rot, weiß, rot und eine starre Flagge «A» von mindestens 1 m Höhe.
- Minenräumen: zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeugs drei grüne Rundumlichter oder drei Bälle, eines am Vormasttop und zwei an den Rahnocken. Bedeutung: Annäherung unter 1000 m ist gefährlich.
- Minenräumen: drei grüne Rundumlichter oder drei Bälle zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeugs, oder zu den Ankerlichtern, wenn es vor Anker liegt. Eines am Vormasttop, zwei an den Rahnocken. Bedeutung: Annäherung unter 1000 m ist gefährlich.
- Das sind keine Notsignale: die stehen in Anlage IV.
Drei Rundumlichter bei Nacht: rot, weiß, rot sagt «ich bin manövrierbehindert, weich mir aus». Zwei Rot sagen «ich bin manövrierunfähig». Ein Licht Unterschied, und die Lage ist eine andere: der erste arbeitet, der zweite hat eine Havarie.
Englisches Original
Regel 27. Manövrierunfähig, manövrierbehindert, Taucher, Minenräumer
Regel 28 Tiefgangbehindertes Fahrzeug
Zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeugs darf es drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander führen, am Tag einen Zylinder. Das ist eine Warnung: mir fehlt das Wasser zum Ausweichen.
Drei Rot in einer Linie vor einem Hafen ist ein beladener Tanker im Fahrwasser. Nach Regel 18 dürfen alle außer manövrierunfähigen und manövrierbehinderten Fahrzeugen seine Durchfahrt nicht behindern.
Englisches Original
Regel 29 Lotsenfahrzeuge
Im Lotsendienst: weiß über rot als Rundumlichter im oder nahe dem Masttop. In Fahrt dazu Seitenlichter und Hecklicht, vor Anker die Ankerlichter. Außerhalb des Lotsendienstes führt es die normalen Lichter für seine Länge.
Weiß über rot an einer Lotsenstation ist das Lotsenboot. Merksatz auf Englisch: white over red, pilot ahead.
Englisches Original
Regel 30 Vor Anker und auf Grund
Vor Anker: weißes Rundumlicht im Vorschiff und ein zweites weißes Rundumlicht am Heck, niedriger; am Tag ein Ball vorn. Unter 50 m darf ein einziges weißes Rundumlicht an gut sichtbarer Stelle geführt werden. Ab 100 m müssen zusätzlich die Decks beleuchtet werden.
- Auf Grund: die Ankerlichter plus zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander, am Tag drei Bälle senkrecht übereinander.
- Ein Fahrzeug unter 7 m vor Anker außerhalb enger Fahrwasser, Fahrrinnen, Ankerplätze und üblicher Verkehrswege muss sie nicht führen. Ein Fahrzeug unter 12 m auf Grund muss die zusätzlichen roten Lichter und Bälle nicht führen.
Zwei weiße Lichter auf der Reede ohne Seitenlichter, das höhere zum Bug hin: ein Fahrzeug vor Anker, es bewegt sich nicht. Kommen zwei Rot dazu, sitzt es auf Grund, und dann mit Abstand umfahren: dort ist es flach.
Englisches Original
Regel 31 Wasserflugzeuge und Bodeneffektfahrzeuge
Ist es nicht möglich, Lichter und Signalkörper mit den vorgeschriebenen Eigenschaften oder an den vorgeschriebenen Positionen zu führen, werden sie so nah wie möglich an den Anforderungen geführt.
Ein Wasserflugzeug hat keinen Mast für ein Topplicht: es führt, was physisch geht, muss aber auffällig sein und darf nicht irreführen.
Englisches Original
Schall- und Lichtsignale
Die vollständige Liste der Signale liegt im Bereich «Schallsignale».
Regel 32 Was kurz und was lang ist
Die Pfeife ist jedes Gerät, das die vorgeschriebenen Töne geben kann. Ein kurzer Ton dauert etwa 1 Sekunde. Ein langer Ton dauert 4 bis 6 Sekunden.
Fünf kurze Töne sind fünf knappe Sekundentöne, nicht fünf lange: lange würden etwas völlig anderes bedeuten.
Englisches Original
Regel 33 Welche Ausrüstung an Bord sein muss
12 m und mehr: eine Pfeife. 20 m und mehr: Pfeife und Glocke. 100 m und mehr: zusätzlich ein Gong, dessen Klang nicht mit der Glocke verwechselt werden kann. Glocke und Gong dürfen durch gleichwertige Geräte ersetzt werden, das Signal muss aber immer auch von Hand gegeben werden können.
- Unter 12 m ist das nicht vorgeschrieben, es muss aber ein anderes Mittel für ein wirksames Schallsignal vorhanden sein.
Auf einer Yacht genügt ein Handhorn, aber es muss an Bord und funktionsfähig sein, nicht unter den Segeln verschüttet.
Englisches Original
Regel 34 Manöver- und Warnsignale
In Sicht voneinander zeigt ein Maschinenfahrzeug in Fahrt sein Manöver mit der Pfeife an: ein kurzer Ton Kursänderung nach Steuerbord, zwei kurze nach Backbord, drei kurze Maschine arbeitet rückwärts. Dieselben Bedeutungen dürfen mit Funkeln eines weißen Rundumlichts wiederholt werden.
- Überholen im Fahrwasser: zwei lange und ein kurzer Ton heißt Absicht, an der Steuerbordseite zu überholen, zwei lange und zwei kurze an der Backbordseite. Der Überholte stimmt mit lang, kurz, lang, kurz zu.
- Mindestens fünf kurze und schnelle Töne (auf Wunsch mit Funkeln) heißen «ich verstehe deine Absichten nicht» oder «ich bezweifle, dass du genug tust». Sofort geben.
- Bei Annäherung an eine Krümmung: ein langer Ton, und jedes Fahrzeug hinter der Krümmung in Hörweite muss genauso antworten.
- Stehen die Pfeifen mehr als 100 m voneinander entfernt, wird für Manöversignale nur eine benutzt.
Er steht an Steuerbord, muss ausweichen und tut es nicht. Fünf kurze Töne sind keine Beschimpfung, sondern der in den Regeln vorgesehene Weg zu sagen «dein Manöver ist mir unklar», danach darfst du selbst handeln.
Englisches Original
Regel 35 Schallsignale bei Nebel
In oder nahe Gebieten verminderter Sicht, bei Tag und bei Nacht. Der Kern: ein langer Ton höchstens alle 2 Minuten heißt Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser; zwei lange heißt in Fahrt, aber gestoppt; ein langer und zwei kurze heißt besondere Kategorie; ein langer und drei kurze heißt Anhang.
- Einen langen und zwei kurze geben: manövrierunfähige, manövrierbehinderte, tiefgangbehinderte, Segel-, fischende, schleppende und schiebende Fahrzeuge. Ebenso fischende und manövrierbehinderte Fahrzeuge, die vor Anker arbeiten.
- Vor Anker: schnelles Läuten der Glocke etwa 5 Sekunden in Abständen von höchstens einer Minute. Ab 100 m Glocke vorn und unmittelbar danach Gong hinten. Zusätzlich darf kurz, lang, kurz gegeben werden, um ein sich näherndes Fahrzeug zu warnen.
- Auf Grund: drei getrennte, deutliche Glockenschläge vor und nach dem schnellen Läuten.
- Ein Fahrzeug von 12 bis 20 m muss die Glockensignale nicht geben, ein Fahrzeug unter 12 m keines der oben genannten Signale. Beide müssen aber ein anderes wirksames Schallsignal in Abständen von höchstens 2 Minuten geben.
- Ein Lotsenfahrzeug im Dienst darf ein Kennsignal aus vier kurzen Tönen geben.
Im Nebel hörst du einen langen Ton vor querab: das ist ein Fahrzeug mit Fahrt. Regel 19 verlangt, sofort auf Mindestfahrt zu gehen und bereit zu sein zu stoppen.
Englisches Original
Regel 36 Signale zur Aufmerksamkeitserregung
Du darfst jedes Licht- oder Schallsignal geben, das nicht mit einem vorgeschriebenen Signal verwechselt werden kann, oder einen Suchscheinwerfer in Richtung der Gefahr richten, ohne andere zu behindern. Ein Licht zur Aufmerksamkeitserregung darf nicht mit einem Schifffahrtszeichen verwechselt werden können. Starke Blitz- oder Drehlichter sind zu vermeiden.
Eine Yacht, die merkt, dass man sie nicht sieht, darf ihr eigenes Segel mit einer Lampe anleuchten: sinnvoll und erlaubt. Dem anderen mit einem starken Blitzlicht in die Brücke leuchten nicht.
Englisches Original
Regel 37 Notsignale
Ist ein Fahrzeug in Not und braucht Hilfe, benutzt es die Signale der Anlage IV: Raketen und Sterne, rote Fallschirmleuchtrakete, orangefarbener Rauch, Dauerton mit einem Nebelsignalgerät, SOS, das Wort «Mayday» über Funk, Flaggen N und C, langsames Heben und Senken der ausgestreckten Arme, DSC-Alarm und das Signal einer Notfunkbake.
Fünf kurze Töne sind kein Notsignal, sondern Zweifel nach Regel 34. Not ist der ununterbrochene Dauerton eines Nebelsignalgeräts.
Englisches Original
Befreiungen
Der historische Teil: Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten der Regeln gebaut wurden.
Regel 38 Wer eine Frist bekam und wie lange
Fahrzeuge, deren Kiel vor Inkrafttreten der Regeln (15. Juli 1977) gelegt wurde und die den Regeln von 1960 entsprachen, wurden befreit: bis zu vier Jahre für die Tragweite der Lichter und ihre Farbmerkmale; bis zu neun Jahre für das Umsetzen der Topplichter auf Fahrzeugen von 150 m und mehr, für Topp- und Seitenlichter nach Anlage I und für Schallsignalanlagen nach Anlage III; unbefristet für das Umsetzen wegen des Wechsels vom englischen zum metrischen Maßsystem, für Topplichter auf Fahrzeugen unter 150 m und für die Anordnung der Rundumlichter.
Heute praktisch kaum von Bedeutung, in Prüfungen aber gefragt: die Frist für Tragweite und Farbe der Lichter beträgt vier Jahre.
Englisches Original
Alle 38 Regeln, jede auf eigener Seite
- Regel 1 Wo die Regeln gelten
- Regel 2 Verantwortung und das Recht, von den Regeln abzuweichen
- Regel 3 Wer hier wie heißt
- Regel 4 Dieser Abschnitt gilt bei jeder Sicht
- Regel 5 Ausguck
- Regel 6 Sichere Geschwindigkeit
- Regel 7 Gefahr eines Zusammenstoßes
- Regel 8 So manövrieren, dass man dich versteht
- Regel 9 Enge Fahrwasser
- Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete
- Regel 11 Wann dieser Abschnitt gilt
- Regel 12 Segelfahrzeug gegen Segelfahrzeug
- Regel 13 Überholen
- Regel 14 Entgegengesetzte Kurse
- Regel 15 Kreuzende Kurse
- Regel 16 Maßnahmen des Ausweichpflichtigen
- Regel 17 Maßnahmen des Kurshalters
- Regel 18 Ausweichordnung: wer wem
- Regel 19 Verhalten bei verminderter Sicht
- Regel 20 Wann was geführt wird
- Regel 21 Welche Lichter es gibt
- Regel 22 Auf welche Entfernung die Lichter sichtbar sein müssen
- Regel 23 Lichter eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt
- Regel 24 Schleppen und Schieben
- Regel 25 Segelfahrzeuge und Ruderboote
- Regel 26 Fischereifahrzeuge
- Regel 27 Manövrierunfähig, manövrierbehindert, Taucher, Minenräumer
- Regel 28 Tiefgangbehindertes Fahrzeug
- Regel 29 Lotsenfahrzeuge
- Regel 30 Vor Anker und auf Grund
- Regel 31 Wasserflugzeuge und Bodeneffektfahrzeuge
- Regel 32 Was kurz und was lang ist
- Regel 33 Welche Ausrüstung an Bord sein muss
- Regel 34 Manöver- und Warnsignale
- Regel 35 Schallsignale bei Nebel
- Regel 36 Signale zur Aufmerksamkeitserregung
- Regel 37 Notsignale
- Regel 38 Wer eine Frist bekam und wie lange