Was bedeutet «in Fahrt»?
Nicht vor Anker, nicht an Land festgemacht, nicht auf Grund. Ein treibendes Fahrzeug mit gestoppter Maschine ist auch in Fahrt.
Regel 3 (i).
Die Begriffe entscheiden, wer ausweicht. Am häufigsten werden zwei ähnliche Begriffe verwechselt:
Teil des Übereinkommens Allgemeines
Die Begriffe entscheiden, wer ausweicht. Am häufigsten werden zwei ähnliche Begriffe verwechselt:
Ein tief beladener Tanker im gebaggerten Fahrwasser ist tiefgangbehindert, nicht manövrierbehindert. Ein arbeitender Bagger ist manövrierbehindert. Ein Fahrzeug mit klemmendem Ruder ist manövrierunfähig. Drei verschiedene Lichtersätze. Die ersten beiden haben einen Platz in der Ausweichordnung der Regel 18, dem tiefgangbehinderten Fahrzeug dürfen die anderen dagegen nur die sichere Durchfahrt nicht behindern.
Nicht vor Anker, nicht an Land festgemacht, nicht auf Grund. Ein treibendes Fahrzeug mit gestoppter Maschine ist auch in Fahrt.
Regel 3 (i).
Nur wenn eines vom anderen mit dem Auge zu sehen ist. Ein Radarecho ist das nicht, und dann gelten die Regeln 11 bis 18 nicht.
Regel 3 (k).
Das erste kann durch außergewöhnliche Umstände nicht manövrieren (Havarie). Das zweite kann es nicht wegen der Art seiner Arbeit: Kabel, Baggern, Versorgung in Fahrt, Flugbetrieb, Minenräumen, schwerer Schleppzug.
Regel 3 (f), (g).
Nur ein Maschinenfahrzeug, dessen Tiefgang im Verhältnis zu vorhandener Wassertiefe und Breite das Abweichen vom Kurs stark einschränkt.
Regel 3 (h).
Fischen mit Schleppangeln oder anderem Gerät, das die Manövrierfähigkeit nicht einschränkt.
Regel 3 (d).
Nebel, Dunst, Schneefall, starker Regen, Sandstürme und ähnliche Ursachen.
Regel 3 (l).
Ein Mehrzweckfahrzeug, das im Hauptbetriebszustand knapp über der Oberfläche fliegt und den Bodeneffekt nutzt. Beim Start, bei der Landung und im Flug hält es sich von allen Fahrzeugen frei; auf dem Wasser ist es ein Maschinenfahrzeug.
Regel 3 (m) und 18 (f).