KVR · Regel 15 von 38

Regel 15. Kreuzende Kurse

Zwei Maschinenfahrzeuge auf kreuzenden Kursen: das Fahrzeug, das das andere an seiner Steuerbordseite hat, weicht aus und vermeidet, soweit die Umstände es zulassen, vor dem Bug des anderen zu kreuzen, dreht also nach Steuerbord und passiert hinter seinem Heck.

Teil des Übereinkommens Wenn ihr einander sehen könnt

Zwei Maschinenfahrzeuge auf kreuzenden Kursen: das Fahrzeug, das das andere an seiner Steuerbordseite hat, weicht aus und vermeidet, soweit die Umstände es zulassen, vor dem Bug des anderen zu kreuzen, dreht also nach Steuerbord und passiert hinter seinem Heck.

Auf See sieht das so aus

Nachts siehst du an Steuerbord ein rotes Seitenlicht: du siehst seine Backbordseite, er kreuzt von rechts nach links vor deinem Bug. Rot heißt anhalten, du weichst aus. Siehst du grün, siehst du seine Steuerbordseite, er weicht aus und du hältst Kurs und Fahrt.

Wortlaut des Übereinkommens«…dasjenige Fahrzeug, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat, muss ausweichen und vermeiden, wenn die Umstände es zulassen, den Kurs des anderen vor dessen Bug zu kreuzen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«…the vessel which has the other on her own starboard side shall keep out of the way and shall, if the circumstances of the case admit, avoid crossing ahead of the other vessel.»

Prüfe dich

Zwei Maschinenfahrzeuge auf kreuzenden Kursen. Wer weicht aus und wie?

Das Fahrzeug, das das andere an seiner Steuerbordseite hat. Es dreht nach Steuerbord und passiert hinter dem Heck: vor dem Bug durchzugehen ist verboten.

Regel 15.

Nachts siehst du an Steuerbord nur ein rotes Seitenlicht. Was tust du?

Rot heißt, du siehst seine Backbordseite: er kreuzt von rechts nach links vor deinem Bug. Du weichst aus: Fahrt wegnehmen und nach Steuerbord drehen.

Regel 15. Merksatz: rot heißt halten, grün heißt fahren.

Nachts siehst du an Steuerbord nur ein grünes Seitenlicht. Was tust du?

Du siehst seine Steuerbordseite, also weicht er aus. Kurs und Fahrt halten, ihn aber beobachten: tut er nichts, handle selbst.

Regel 15 und 17.

Teil des Übereinkommens: Wenn ihr einander sehen könnt