KVR · Regel 36 von 38

Regel 36. Signale zur Aufmerksamkeitserregung

Du darfst jedes Licht- oder Schallsignal geben, das nicht mit einem vorgeschriebenen Signal verwechselt werden kann, oder einen Suchscheinwerfer in Richtung der Gefahr richten, ohne andere zu behindern. Ein Licht zur Aufmerksamkeitserregung darf nicht mit einem Schifffahrtszeichen verwechselt werden können. Starke Blitz- oder Drehlichter sind zu vermeiden.

Teil des Übereinkommens Schall- und Lichtsignale

Du darfst jedes Licht- oder Schallsignal geben, das nicht mit einem vorgeschriebenen Signal verwechselt werden kann, oder einen Suchscheinwerfer in Richtung der Gefahr richten, ohne andere zu behindern. Ein Licht zur Aufmerksamkeitserregung darf nicht mit einem Schifffahrtszeichen verwechselt werden können. Starke Blitz- oder Drehlichter sind zu vermeiden.

Auf See sieht das so aus

Eine Yacht, die merkt, dass man sie nicht sieht, darf ihr eigenes Segel mit einer Lampe anleuchten: sinnvoll und erlaubt. Dem anderen mit einem starken Blitzlicht in die Brücke leuchten nicht.

Wortlaut des Übereinkommens«Ist es notwendig, die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs zu erregen, so darf jedes Fahrzeug Licht- oder Schallsignale geben, die nicht mit einem anderswo in diesen Regeln vorgesehenen Signal verwechselt werden können, oder den Strahl seines Scheinwerfers in Richtung der Gefahr richten, jedoch so, dass andere Fahrzeuge nicht behindert werden.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«If necessary to attract the attention of another vessel any vessel may make light or sound signals that cannot be mistaken for any signal authorized elsewhere in these Rules, or may direct the beam of her searchlight in the direction of the danger, in such a way as not to embarrass any vessel».

Teil des Übereinkommens: Schall- und Lichtsignale