Teil des Übereinkommens Schall- und Lichtsignale
Du darfst jedes Licht- oder Schallsignal geben, das nicht mit einem vorgeschriebenen Signal verwechselt werden kann, oder einen Suchscheinwerfer in Richtung der Gefahr richten, ohne andere zu behindern. Ein Licht zur Aufmerksamkeitserregung darf nicht mit einem Schifffahrtszeichen verwechselt werden können. Starke Blitz- oder Drehlichter sind zu vermeiden.
Eine Yacht, die merkt, dass man sie nicht sieht, darf ihr eigenes Segel mit einer Lampe anleuchten: sinnvoll und erlaubt. Dem anderen mit einem starken Blitzlicht in die Brücke leuchten nicht.