KVR · Regel 34 von 38

Regel 34. Manöver- und Warnsignale

In Sicht voneinander zeigt ein Maschinenfahrzeug in Fahrt sein Manöver mit der Pfeife an: ein kurzer Ton Kursänderung nach Steuerbord, zwei kurze nach Backbord, drei kurze Maschine arbeitet rückwärts. Dieselben Bedeutungen dürfen mit Funkeln eines weißen Rundumlichts wiederholt werden.

Teil des Übereinkommens Schall- und Lichtsignale

In Sicht voneinander zeigt ein Maschinenfahrzeug in Fahrt sein Manöver mit der Pfeife an: ein kurzer Ton Kursänderung nach Steuerbord, zwei kurze nach Backbord, drei kurze Maschine arbeitet rückwärts. Dieselben Bedeutungen dürfen mit Funkeln eines weißen Rundumlichts wiederholt werden.

  • Überholen im Fahrwasser: zwei lange und ein kurzer Ton heißt Absicht, an der Steuerbordseite zu überholen, zwei lange und zwei kurze an der Backbordseite. Der Überholte stimmt mit lang, kurz, lang, kurz zu.
  • Mindestens fünf kurze und schnelle Töne (auf Wunsch mit Funkeln) heißen «ich verstehe deine Absichten nicht» oder «ich bezweifle, dass du genug tust». Sofort geben.
  • Bei Annäherung an eine Krümmung: ein langer Ton, und jedes Fahrzeug hinter der Krümmung in Hörweite muss genauso antworten.
  • Stehen die Pfeifen mehr als 100 m voneinander entfernt, wird für Manöversignale nur eine benutzt.
Auf See sieht das so aus

Er steht an Steuerbord, muss ausweichen und tut es nicht. Fünf kurze Töne sind keine Beschimpfung, sondern der in den Regeln vorgesehene Weg zu sagen «dein Manöver ist mir unklar», danach darfst du selbst handeln.

Wortlaut des Übereinkommens«Haben Fahrzeuge einander in Sicht, so muss ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das nach diesen Regeln erlaubte oder vorgeschriebene Manöver ausführt, diese durch folgende Signale mit der Pfeife anzeigen: ein kurzer Ton bedeutet “Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord”; zwei kurze Töne bedeuten “Ich ändere meinen Kurs nach Backbord”; drei kurze Töne bedeuten “Meine Maschine geht rückwärts”.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«When vessels are in sight of one another, a power-driven vessel underway, when manoeuvring as authorized or required by these Rules, shall indicate that manoeuvre by the following signals on her whistle: one short blast to mean “I am altering my course to starboard”; two short blasts to mean “I am altering my course to port”; three short blasts to mean “I am operating astern propulsion”».

Schallsignale

Schallsignale
«Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord»
• •«Ich ändere meinen Kurs nach Backbord»
• • •«Meine Propeller arbeiten rückwärts»
• • • • • …«Ich verstehe Ihre Absichten nicht» oder «ich bezweifle, dass Sie genug tun»
▬ ▬ •«Ich beabsichtige, Sie an Ihrer Steuerbordseite zu überholen»
▬ • ▬ •Einverständnis des Überholten: «überhole»
Ich nähere mich einer Krümmung, wo man mich nicht sehen kann

Prüfe dich

Ein kurzer Ton. Was bedeutet er?

«Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord».

Regel 34 (a).

Zwei kurze Töne. Was bedeuten sie?

«Ich ändere meinen Kurs nach Backbord».

Regel 34 (a).

Drei kurze Töne. Was bedeuten sie?

«Meine Propeller arbeiten rückwärts».

Regel 34 (a).

Mindestens fünf kurze, schnelle Töne. Was bedeuten sie?

«Ich verstehe deine Absichten nicht» oder «ich bezweifle, dass du genug tust». Sofort gegeben, darf mit Funkeln begleitet werden.

Regel 34 (d). Kein Notsignal.

Zwei lange und ein kurzer Ton. Wo und was ist das?

Nur im engen Fahrwasser oder in der Fahrrinne: «ich beabsichtige, Sie an Ihrer Steuerbordseite zu überholen». Zwei lange und zwei kurze heißt an der Backbordseite.

Regel 34 (c) (i).

Lang, kurz, lang, kurz. Wer gibt das und wozu?

Das überholte Fahrzeug im Fahrwasser: «einverstanden, überhole», und es ermöglicht dann das Vorbeifahren.

Regel 34 (c) (ii) und 9 (e) (i).

Teil des Übereinkommens: Schall- und Lichtsignale