KVR · Regel 37 von 38

Regel 37. Notsignale

Ist ein Fahrzeug in Not und braucht Hilfe, benutzt es die Signale der Anlage IV: Raketen und Sterne, rote Fallschirmleuchtrakete, orangefarbener Rauch, Dauerton mit einem Nebelsignalgerät, SOS, das Wort «Mayday» über Funk, Flaggen N und C, langsames Heben und Senken der ausgestreckten Arme, DSC-Alarm und das Signal einer Notfunkbake.

Teil des Übereinkommens Schall- und Lichtsignale

Ist ein Fahrzeug in Not und braucht Hilfe, benutzt es die Signale der Anlage IV: Raketen und Sterne, rote Fallschirmleuchtrakete, orangefarbener Rauch, Dauerton mit einem Nebelsignalgerät, SOS, das Wort «Mayday» über Funk, Flaggen N und C, langsames Heben und Senken der ausgestreckten Arme, DSC-Alarm und das Signal einer Notfunkbake.

Auf See sieht das so aus

Fünf kurze Töne sind kein Notsignal, sondern Zweifel nach Regel 34. Not ist der ununterbrochene Dauerton eines Nebelsignalgeräts.

Wortlaut des Übereinkommens«Befindet sich ein Fahrzeug in Not und benötigt Hilfe, so muss es die in Anlage IV dieser Regeln beschriebenen Signale gebrauchen oder zeigen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«When a vessel is in distress and requires assistance she shall use or exhibit the signals described in Annex IV to these Regulations».

Schallsignale

Schallsignale
DauertonNotsignal

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Welches Schallsignal bedeutet Not?

Dauerton mit einem beliebigen Nebelsignalgerät. Dazu die Signale der Anlage IV: rote Fallschirmleuchtrakete, orangefarbener Rauch, SOS, «Mayday», Flaggen N und C.

Regel 37.

Teil des Übereinkommens: Schall- und Lichtsignale