Welche Schallausrüstung ist nach Länge vorgeschrieben?
Ab 12 m eine Pfeife, ab 20 m zusätzlich eine Glocke, ab 100 m zusätzlich ein Gong. Unter 12 m irgendein Mittel für ein wirksames Schallsignal.
Regel 33.
12 m und mehr: eine Pfeife. 20 m und mehr: Pfeife und Glocke. 100 m und mehr: zusätzlich ein Gong, dessen Klang nicht mit der Glocke verwechselt werden kann. Glocke und Gong dürfen durch gleichwertige Geräte ersetzt werden, das Signal muss aber immer auch von Hand gegeben werden können.
Teil des Übereinkommens Schall- und Lichtsignale
12 m und mehr: eine Pfeife. 20 m und mehr: Pfeife und Glocke. 100 m und mehr: zusätzlich ein Gong, dessen Klang nicht mit der Glocke verwechselt werden kann. Glocke und Gong dürfen durch gleichwertige Geräte ersetzt werden, das Signal muss aber immer auch von Hand gegeben werden können.
Auf einer Yacht genügt ein Handhorn, aber es muss an Bord und funktionsfähig sein, nicht unter den Segeln verschüttet.
Ab 12 m eine Pfeife, ab 20 m zusätzlich eine Glocke, ab 100 m zusätzlich ein Gong. Unter 12 m irgendein Mittel für ein wirksames Schallsignal.
Regel 33.