KVR · Regel 8 von 38

Regel 8. So manövrieren, dass man dich versteht

Das Manöver muss entschlossen, rechtzeitig und nach guter Seemannschaft erfolgen, soweit die Umstände es zulassen. Eine Folge kleiner Änderungen ist zu vermeiden, gerade weil sie niemand sieht, weder mit dem Auge noch im Radar.

Teil des Übereinkommens Immer: bei klarem Wetter und im Nebel

Das Manöver muss entschlossen, rechtzeitig und nach guter Seemannschaft erfolgen, soweit die Umstände es zulassen. Eine Folge kleiner Änderungen ist zu vermeiden, gerade weil sie niemand sieht, weder mit dem Auge noch im Radar.

  • Jede Kurs- oder Fahrtänderung muss groß genug sein, damit der andere sie sofort erkennt. Eine Folge kleiner Änderungen ist ein klassischer Fehler.
  • Ist genug Raum vorhanden, ist meist eine große, früh gefahrene Kursänderung am wirksamsten.
  • Das Manöver muss zu einem Passieren in sicherem Abstand führen, und seine Wirkung ist zu überwachen, bis das andere Fahrzeug endgültig vorbei und klar ist.
  • Du darfst und sollst Fahrt wegnehmen, stoppen oder rückwärts gehen, wenn das sicherer ist oder du Zeit zur Beurteilung brauchst.
  • «Nicht behindern» heißt frühzeitig handeln und genug Raum lassen, damit der andere sicher passieren kann, nicht im letzten Moment ausweichen. Die Pflicht entfällt nicht, wenn schon Kollisionsgefahr besteht.
Auf See sieht das so aus

Im Begegnungsfall ist eine Kursänderung von 5 Grad für den anderen unsichtbar und die Annäherung geht weiter. Eine Änderung von 25 oder 30 Grad, drei Seemeilen vorher gefahren, liest man sofort, mit dem Auge und im Radar. Das ist ein entschlossenes Manöver.

Wortlaut des Übereinkommens«Jede Änderung des Kurses oder der Geschwindigkeit zur Vermeidung eines Zusammenstoßes muss, sofern die Umstände es zulassen, so groß sein, dass sie von einem anderen Fahrzeug, das sie optisch oder mit Radar beobachtet, ohne weiteres wahrgenommen werden kann; eine Folge kleiner Kurs- oder Geschwindigkeitsänderungen ist zu vermeiden.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Any alteration of course and/or speed to avoid collision shall, if the circumstances of the case admit, be large enough to be readily apparent to another vessel observing visually or by radar; a succession of small alterations of course and/or speed should be avoided.»

Prüfe dich

Du weichst aus. Wie groß muss das Manöver sein?

Groß genug, um sofort erkennbar zu sein, mit dem Auge oder im Radar. Eine Folge kleiner Änderungen ist verboten.

Regel 8 (b).

Was bedeutet die Pflicht, ein anderes Fahrzeug «nicht zu behindern»?

Frühzeitig handeln und genug Raum für seine sichere Durchfahrt lassen. Die Pflicht entfällt nicht, wenn schon Kollisionsgefahr besteht.

Regel 8 (f).

Teil des Übereinkommens: Immer: bei klarem Wetter und im Nebel