KVR · Regel 5 von 38

Regel 5. Ausguck

Ständig durch Sehen, Hören und alle verfügbaren Mittel Ausguck halten, um die Lage und die Gefahr eines Zusammenstoßes voll zu erfassen. Radar und AIS ersetzen keine Augen am Fenster, sie kommen dazu.

Teil des Übereinkommens Immer: bei klarem Wetter und im Nebel

Ständig durch Sehen, Hören und alle verfügbaren Mittel Ausguck halten, um die Lage und die Gefahr eines Zusammenstoßes voll zu erfassen. Radar und AIS ersetzen keine Augen am Fenster, sie kommen dazu.

Auf See sieht das so aus

Ein Wachoffizier, der nur auf das Radarbild starrte, sah die kleine Segelyacht ohne Radarreflektor nebenan nicht. Das verstößt gegen Regel 5, die in Kollisionsuntersuchungen am häufigsten genannte Regel.

Wortlaut des Übereinkommens«Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere den gegebenen Umständen und Bedingungen angepasste verfügbare Mittel gehörig Ausguck halten, um die Lage und die Gefahr eines Zusammenstoßes vollständig beurteilen zu können.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Every vessel shall at all times maintain a proper look-out by sight and hearing as well as by all available means appropriate in the prevailing circumstances and conditions so as to make a full appraisal of the situation and the risk of collision.»

Teil des Übereinkommens: Immer: bei klarem Wetter und im Nebel