KVR · Regel 22 von 38

Regel 22. Auf welche Entfernung die Lichter sichtbar sein müssen

Abhängig von der Länge:

Teil des Übereinkommens Lichter und Signalkörper

Abhängig von der Länge:

  • 50 m und mehr: Topplicht 6 sm; Seiten-, Heck-, Schlepp- und Rundumlichter 3 sm.
  • 12 bis 50 m: Topplicht 5 sm (bei Fahrzeugen unter 20 m nur 3 sm), die übrigen 2 sm.
  • Unter 12 m: Topplicht 2 sm, Seitenlichter 1 sm, Heck-, Schlepp- und Rundumlichter 2 sm.
  • Schwer erkennbarer, teilweise getauchter Anhang: weißes Rundumlicht 3 sm.
Auf See sieht das so aus

Eine 10-Meter-Yacht: ihre Seitenlichter reichen nur eine Seemeile. Bei 20 Knoten Annäherung ist diese Meile in drei Minuten gelaufen, und das ganze Ausweichen muss in diesen drei Minuten erledigt sein. Genau darum gilt für kleine Fahrzeuge besondere Vorsicht.

Wortlaut des Übereinkommens«Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen die in Anlage I Abschnitt 8 angegebene Stärke haben, so dass sie auf folgenden Mindestentfernungen sichtbar sind: bei Fahrzeugen von 50 Meter Länge und mehr: Topplicht 6 Seemeilen, Seitenlicht 3 Seemeilen, Hecklicht 3 Seemeilen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«The lights prescribed in these Rules shall have an intensity as specified in Section 8 of Annex I so as to be visible at the following minimum ranges: in vessels of 50 metres or more in length: a masthead light, 6 miles; a sidelight, 3 miles; a sternlight, 3 miles».

Prüfe dich

Tragweite der Lichter bei einem Fahrzeug von 50 m und mehr?

Topplicht 6 sm; Seiten-, Heck-, Schlepp- und Rundumlichter 3 sm.

Regel 22 (a).

Tragweite der Lichter bei einem Fahrzeug von 12 bis 50 m?

Topplicht 5 sm (3 sm unter 20 m), die übrigen 2 sm.

Regel 22 (b).

Tragweite der Lichter bei einem Fahrzeug unter 12 m?

Topplicht 2 sm, Seitenlichter 1 sm, Heck-, Schlepp- und Rundumlichter 2 sm.

Regel 22 (c).

Teil des Übereinkommens: Lichter und Signalkörper