Teil des Übereinkommens Lichter und Signalkörper
Ist es nicht möglich, Lichter und Signalkörper mit den vorgeschriebenen Eigenschaften oder an den vorgeschriebenen Positionen zu führen, werden sie so nah wie möglich an den Anforderungen geführt.
Auf See sieht das so aus
Ein Wasserflugzeug hat keinen Mast für ein Topplicht: es führt, was physisch geht, muss aber auffällig sein und darf nicht irreführen.
Wortlaut des Übereinkommens«Kann ein Wasserflugzeug oder ein Bodeneffektfahrzeug Lichter und Signalkörper mit den Merkmalen oder an den Stellen, die in den Regeln dieses Teils vorgeschrieben sind, nicht führen, so muss es Lichter und Signalkörper führen, die den vorgeschriebenen in Merkmalen und Anordnung möglichst nahekommen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«Where it is impracticable for a seaplane or a WIG craft to exhibit lights and shapes of the characteristics or in the positions prescribed in the Rules of this Part she shall exhibit lights and shapes as closely similar in characteristics and position as is possible».
Teil des Übereinkommens: Lichter und Signalkörper
- Regel 20 Wann was geführt wird
- Regel 21 Welche Lichter es gibt
- Regel 22 Auf welche Entfernung die Lichter sichtbar sein müssen
- Regel 23 Lichter eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt
- Regel 24 Schleppen und Schieben
- Regel 25 Segelfahrzeuge und Ruderboote
- Regel 26 Fischereifahrzeuge
- Regel 27 Manövrierunfähig, manövrierbehindert, Taucher, Minenräumer
- Regel 28 Tiefgangbehindertes Fahrzeug
- Regel 29 Lotsenfahrzeuge
- Regel 30 Vor Anker und auf Grund