KVR · Regel 26 von 38

Regel 26. Fischereifahrzeuge

Ein Fahrzeug beim Fischfang führt nur die Lichter und Signalkörper dieser Regel, in Fahrt wie vor Anker.

Teil des Übereinkommens Lichter und Signalkörper

Ein Fahrzeug beim Fischfang führt nur die Lichter und Signalkörper dieser Regel, in Fahrt wie vor Anker.

  • Schleppnetzfischerei (ein Netz oder Gerät durch das Wasser ziehen): grün über weiß als Rundumlichter, am Tag zwei Kegel mit den Spitzen aneinander. Mit Fahrt durchs Wasser: dazu Seitenlichter und Hecklicht. Ab 50 m: dazu ein Topplicht hinter und höher als das grüne.
  • Andere Fischerei (Netze, Leinen): rot über weiß als Rundumlichter, gleicher Signalkörper aus zwei Kegeln. Mit Fahrt: dazu Seitenlichter und Hecklicht.
  • Liegt das Gerät waagerecht weiter als 150 m aus: in seine Richtung ein weißes Rundumlicht oder ein Kegel mit der Spitze nach oben.
  • Ein Fahrzeug, das nicht fischt, darf diese Lichter nicht führen.
Auf See sieht das so aus

Merksatz: grün heißt, es zieht (Schleppnetz), rot heißt, es liegt mit stehendem Gerät. Ein weißes Licht seitlich vom Fischer zeigt, wo das Gerät liegt, also auf der anderen Seite vorbei.

Wortlaut des Übereinkommens«Ein Fahrzeug beim Fischfang, ob in Fahrt oder vor Anker, darf nur die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper führen.»Übersetzung der Redaktion; darunter das englische Original.
Englisches Original
«A vessel engaged in fishing, whether underway or at anchor, shall exhibit only the lights and shapes prescribed in this Rule».

Lichter und Signalkörper zu dieser Regel

Regel 26 (b)

Schleppnetzfischerei mit Fahrt durchs Wasser

von vorn gesehen (ihre Steuerbordseite links von dir)
von ihrer Steuerbordseite gesehen
von hinten gesehen

Grünes Rundumlicht über weißem Rundumlicht. Mit Fahrt durchs Wasser dazu Seitenlichter und Hecklicht. Ab 50 m dazu ein Topplicht hinter und höher als das grüne Licht.

Satz
Grün über Weiß als Rundumlichter, Topplicht (ab 50 m), Seitenlichter, Hecklicht.
Erkennen
Grün über Weiß: es zieht ein Netz oder Gerät. Merksatz: grün heißt, es zieht.
Im Nebel
Ein langer und zwei kurze Töne.
Vorrecht
Es weicht manövrierunfähigen und manövrierbehinderten Fahrzeugen aus. Maschinen- und Segelfahrzeuge weichen ihm aus.
Am Tag: zwei Kegel mit den Spitzen aneinander
Regel 26 (b)

Schleppnetzfischerei ohne Fahrt durchs Wasser

von vorn gesehen (ihre Steuerbordseite links von dir)
von ihrer Steuerbordseite gesehen
von hinten gesehen

Nur Grün über Weiß als Rundumlichter: keine Seitenlichter und kein Hecklicht, weil keine Fahrt durchs Wasser vorhanden ist.

Satz
Grün über Weiß als Rundumlichter.
Erkennen
Grün über Weiß ohne Seitenlichter: das Gerät ist im Wasser und das Fahrzeug macht keine Fahrt.
Am Tag
Zwei Kegel mit den Spitzen aneinander.
Am Tag: zwei Kegel mit den Spitzen aneinander
Regel 26 (c)

Fischerei außer Schleppnetzfischerei

von vorn gesehen (ihre Steuerbordseite links von dir)
von ihrer Steuerbordseite gesehen
von hinten gesehen

Rotes Rundumlicht über weißem Rundumlicht: Netze, Langleinen, Angelleinen. Mit Fahrt durchs Wasser dazu Seitenlichter und Hecklicht.

Satz
Rot über Weiß als Rundumlichter, mit Fahrt dazu Seitenlichter und Hecklicht.
Erkennen
Rot über Weiß: Fischerei mit stehendem Gerät. Nicht verwechseln mit weiß über rot (Lotsenfahrzeug).
Im Nebel
Ein langer und zwei kurze Töne, auch vor Anker.
Am Tag: zwei Kegel mit den Spitzen aneinander
Regel 26 (c) (ii)

Fischerei mit Gerät weiter als 150 m

von vorn gesehen (ihre Steuerbordseite links von dir)
von ihrer Steuerbordseite gesehen
von hinten gesehen

Ein zusätzliches weißes Rundumlicht, am Tag ein Kegel mit der Spitze nach oben, in Richtung des ausliegenden Geräts.

Satz
Rot über Weiß plus ein weißes Rundumlicht in Richtung des Geräts.
Erkennen
Ein weißes Licht seitlich vom Fischer: dort liegt das Gerät, also auf der anderen Seite vorbei.
Abstand
Die Regel gilt, sobald das Gerät waagerecht mehr als 150 m ausliegt.
Am Tag: zwei Kegel mit den Spitzen aneinander, Kegel mit der Spitze nach oben

Prüfe dich

Wer ist das?

von vorn gesehen (ihre Steuerbordseite links von dir)
von ihrer Steuerbordseite gesehen
von hinten gesehen

Ein Fahrzeug bei der Schleppnetzfischerei: grün über weiß als Rundumlichter. Es hat Fahrt, daher Seitenlichter und Hecklicht.

Regel 26 (b).

Wer ist das?

von vorn gesehen (ihre Steuerbordseite links von dir)
von ihrer Steuerbordseite gesehen
von hinten gesehen

Ein Fahrzeug bei anderer Fischerei als Schleppnetzfischerei: rot über weiß als Rundumlichter, Netze oder Leinen.

Regel 26 (c).

Wer ist das und wo fährst du vorbei?

von vorn gesehen (ihre Steuerbordseite links von dir)
von ihrer Steuerbordseite gesehen
von hinten gesehen

Ein Fischer mit Gerät weiter als 150 m: rot über weiß plus ein weißes Rundumlicht in Richtung des Geräts. Auf der anderen Seite vorbei.

Regel 26 (c) (ii).

Darf ein Fischereifahrzeug andere Lichter als die der Regel 26 führen?

Nein. Ein Fahrzeug beim Fischfang führt nur die Lichter der Regel 26, in Fahrt wie vor Anker. Wer nicht fischt, darf sie nicht führen.

Regel 26 (a), (e).

Wie unterscheidest du grün über weiß von rot über weiß?

Grün über weiß: Schleppnetzfischerei, es zieht Gerät. Rot über weiß: jede andere Fischerei.

Regel 26 (b), (c).

Was bedeuten zwei Kegel mit den Spitzen aneinander?

Am Tag

Ein Fahrzeug beim Fischfang: Schleppnetz oder jede andere Fischerei.

Regel 26 (b) (i), (c) (i).

Was bedeutet ein Kegel mit der Spitze nach oben bei einem Fischer?

Am Tag

Sein Gerät liegt in dieser Richtung weiter als 150 Meter aus.

Regel 26 (c) (ii).

Ab welcher Gerätelänge braucht ein Fischer ein zusätzliches Licht?

Wenn das Gerät waagerecht weiter als 150 Meter ausliegt: weißes Rundumlicht oder Kegel mit der Spitze nach oben in diese Richtung.

Regel 26 (c) (ii).

Teil des Übereinkommens: Lichter und Signalkörper